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Gemeinde Kirchheim in Unterfranken  |  E-Mail: verwaltungsgemeinschaft@kirchheim-ufr.de  |  Online: http://www.kirchheim-ufr.de

Richtlinie der Gemeinde Kirchheim zur Gewährung von Zuschüssen für den Bau von Regenwassernutzungsanlagen/Retentionszisternen

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 18.11.2021 einstimmig beschlossen, eine Richtlinie für die Bezuschussung für den Bau von neuen Regenwassernutzungsanlagen zu erlassen. Einen entsprechenden Antrag zur Einführung hatte die CSU/FB Gemeinderatsfraktion gestellt. Seitens der Verwaltung wurde ein Entwurf einer Richtlinie erarbeitet, der Gemeinderat hatte sich damit mehrfacht befasst.

 

Die Gemeinde Kirchheim fördert ab dem 01.01.2022 die Ausstattung von Wohngebäuden und gewerblichen Gebäuden mit Regenwassernutzungsanlagen (=Zisternen/Retentionszisternen), um den Verbrauch hochwertigen Grundwassers zu vermindern und die Kanalisation bei Niederschlägen zu entlasten.

 

Gefördert wird die Errichtung von Regenwassernutzungsanlagen mit und ohne Retentionsvolumen. Regenwassernutzungsanlagen sind Vorrichtungen, die von Dachflächen ablaufendes Regenwasser sammeln und dieses für häusliche oder gewerbliche Verwendungszwecke, für die kein Wasser in Trinkwasserqualität benötigt wird, zur Verfügung stellen. Eine Retentionszisterne hält Niederschläge zurück, gibt diese zeitverzögert an die Kanalisation ab und entlastet damit bei Regen den Kanal.

 

Voraussetzung ist u.a. dass nur ausreichend groß bemessene Anlagen, deren Fassungsvermögen jeweils mindestens 5 Kubikmeter beträgt gefördert werden. Für Regenwassernutzungsanlagen wird ein Zuschuss von 100 Euro pro Kubikmeter Fassungsvermögen, insgesamt maximal 500 Euro, gewährt.

 

Bei Regenwassernutzungsanlagen mit Retentionsvolumen wird auf das Retentionsvolumen ein weiterer Zuschuss von 100 Euro pro Kubikmeter Retentionsvolumen, max. 500 Euro, gewährt, sofern das Retentionsvolumen mind. 30 % des Gesamtspeichervolumens beträgt. Bei Regenwassernutzungsanlagen ohne Anschluss des Überlaufs an die öffentliche Kanalisation wird ein weiterer Zuschuss von 100 Euro pro Kubikmeter Fassungsvermögen, max. 500 Euro gewährt.

 

Die Förderung beträgt bei Zisternen 500 Euro, bei Zisternen mit Rückhaltefunktion bis zu 1.000 Euro. Ebenfalls bis zu 1.000 Euro Zuschuss wird für Zisternen gewährt, bei denen der Überlauf nicht an den öffentlichen Kanal angeschlossen ist und die schadlose Versickerung des nicht speicherbaren Regenwassers auf dem eigenen Grundstück sichergestellt ist.

 

Der Antrag auf eine Bezuschussung muss vor dem Bau einer Anlage gestellt werden.

 

Die Richtlinie für die Gewährung einer Zuwendung finden Sie nachfolgend zum herunterladen. Das Formular zur Beantragung der Förderung finden Sie unter der Rubrik Bürgerservice/Formulare.

 

Bei Rückfragen zur Richtlinie wenden Sie sich bitte an Herrn Reißmann (Telefon: 09366/9061-26 oder daniel.reissmann@kirchheim-ufr.de) vom Bauamt in der Verwaltung.

 

 

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