Gebührenkalkulation Wasserversorgungseinrichtung 2023 bis 2026 – Erhöhung der Wasserpreise ab 01.01.2023 auf 2,09 Euro je m³
Die Verwaltung hat gemeinsam mit einem Fachbüro die Fortführung der Vermögensbuchführung und die Fortschreibung der Anlagenachweise durchgeführt. In diesem Zusammenhang wurde unter anderem auch die Gebührenkalkulationen der gebührenrechnenden Einrichtungen Wasserversorgung überprüft. Im Bereich der Wasserversorgungseinrichtung endet der Kalkulationszeitraum mit Ablauf des 31.12.2022.
Der Gemeinderat hat daher in seiner Sitzung vom 20.10.2022 einen neuen Kalkulationszeitraum sowie eine notwendige Erhöhung der Wasserpreise einstimmig beschlossen. Die Überrechnung der Kalkulation ergab eine kostendeckende Gebühr von 2,09 Euro je m³ Frischwasser. Die Differenz zur aktuellen Gebühr (1,78 Euro je m³) beträgt somit 0,31 Euro, dies entspricht einer Steigerung von 17,4 %. Der Wasserpreis wurde zum 01.01.2019 auf 1,78 je m³ Euro gesenkt. Davor lag dieser seit dem 01.01.2016 bei 1,80 Euro je m³.
Die Gebühr wurde wie bisher für einen 4-jährigen Kalkulationszeitraum berechnet. Die Hauptgründe für die Gebührenerhöhung sind die Erhöhung des Wassereinkaufspreises durch die Fernwasserversorgung Franken (FWF) ab 01.01.2024 von 1,20 Euro auf 1,35 Euro je m³ und der Ausgleich der zu erwartenden Unterdeckung zum Abschluss des bisherigen Kalkulationszeitraums.
Die Trinkwasserversorgung unterliegt dem sogenannten Zwang zur Kostendeckung. Dies bedeutet, dass der Gemeinderat bei der Festlegung des Wasserpreises keinen politischen Spielraum bezüglich der Gebührenerhöhung hat. Wie verschiedenen Medien zu entnehmen ist, müssen derzeit sehr viele Kommunen die Wasserabgabepreise erhöhen, da u.a. die Bezugskosten steigen.