Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft – Infektionsschutzkonzept für Besucherinnen und Besucher (Stand: 13.12.2022)
Das Infektionsschutzkonzept beruht auf der Beurteilung zur Gefährdung durch den Coronavirus SARS-Cov-2 sowie auf Art. 53 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung.
Wir verweisen zudem auf den FAQ-Katalog des Bayer. Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege, zu finden unter: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen
Hierin können alle Informationen abgerufen werden. Die Regelungen zum Infektionsschutz sind weitgehend aufgehoben.
Ab dem 13.12.2022 gilt daher für die Geschäftsstelle der VG Kirchheim nachfolgendes Infektionsschutzkonzept:
Die Dienststelle ist für den allgemeinen Publikumsverkehr während der Öffnungszeiten werktags von Montag – Freitag von 08.00 – 12.00 Uhr geöffnet. Der Besuch der Geschäftsstelle ist ohne vorherige Terminvereinbarung möglich.
Für die Servicezeiten donnerstags von 14.00 – 18.00 Uhr und zu der einmal monatlichen Servicezeit am Samstagvormittag ist für den Bereich des Einwohnermelde- und Passamtes (Zimmer 1) weiterhin eine Terminvereinbarung erforderlich.
Termine sind vorzugsweise telefonisch unter 09366 – 9061 Durchwahl -15 oder -17 oder per Mail an: verwaltungsgemeinschaft@kirchheim-ufr.de zu vereinbaren.
Zwischen den Beschäftigten und/oder betriebsfremden Personen wird empfohlen, einen Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten und mindestens einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, angeraten wird das generelle Tragen von Masken mit FFP2-Standard innerhalb des Gebäudes.
Es besteht ein Ausschluss für folgenden Personenkreis:
- Personen mit nachgewiesener SARS-CoV-2-Infektion,
- Personen, die einer Quarantänemaßnahme unterliegen.
Betriebsfremde Personen werden per Aushang auf das Infektionsschutzkonzept hingewiesen.
Dieses Konzept tritt am 13.12.2022 in Kraft.
Kirchheim, 13.12.2022
Björn Jungbauer, Gemeinschaftsvorsitzender