Aktuelles aus dem Gemeinderat - Sitzung vom 14.02.2023
Neubau einer Kindertagesstätte in Kirchheim
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.12.2022 beschlossen, den notwendigen Anbau von drei Krippengruppen am Kindergarten St. Michael Kirchheim in modularer Bauweise ausführen zu lassen. Das Gremium erteilte den Planungsauftrag an das Architekturbüro „shoch2“. Auf den seinerzeitigen Sachvortrag wurde ausdrücklich verwiesen.
In der Zwischenzeit gab es mehrere Abstimmungsrunden mit den Vertreterinnen und Vertretern des Johanniszweigvereins als Träger des Kindergartens St. Michael Kirchheim sowie der Kindergartenleitung Frau Cordula Kurbel und weiteren Beteiligten.
Dabei wurden die vorherigen Planungen soweit notwendig auf die modulare Bauweise angepasst. Größere Veränderung gab es bei der Anordnung der Räumlichkeiten im Erdgeschoss. Hier konnte dem Wunsch der Kindergartenleitung entsprochen werden, die Wickelräumlichkeiten sind nun keine „gefangenen Räume“ mehr, sondern haben eine Fensteröffnung. Die Schlafräume konnten dabei so platziert werden, dass eine Verbindung vorhanden ist. Entgegen der Vorstellung der Konzeptstudie in der Sitzung am 15.12.2022 wurde der Bau um ein weiteres Modul im Erdgeschoss und dem 1. Obergeschoss „verbreitert“, um notwendige Nutzflächen (u.a. vergrößerte Ruheräume (Fördervoraussetzung), Personalraum 1. OG, Außentoilette EG) bereitstellen zu können. Die Anordnung der Außentoilette erfolgte in der Form mit dem Zugang nur von außen auf ausdrücklichen Wunsch der Leitung.
Am 08.02.2023 fand ein weiteres Gespräch mit der Kindergartenleitung statt, Grundlage waren die dem Sachvortrag beigefügten Pläne. Die aus dem Gespräch resultierende Änderung (Erweiterung der Kinderwagenabstellplätze) wurde in der Sitzung durch Herrn Schneider vom Architekturbüro „shoch2“ anhand einer Präsentation vorgestellt.
Er erläuterte ebenfalls die Gegenüberstellung der Flächen von der Planung 29.11.2022 zur Planung 07.02.2023.
Planung 29.11.2022:
Brutto-Rauminhalt: ca. 2.008,32 m³
Brutto-Grundfläche: ca. 541,03 m²
-Container: ca. 416,86 m²
-Massivbau: ca. 124,17 m²
Planung 07.02.2023:
Brutto-Rauminhalt: ca. 2.278,89 m³
Brutto-Grundfläche: ca. 621,00 m²
-Container: ca. 459,38 m²
-Massivbau: ca. 161,62 m²
Die Kostenschätzung setzt sich wie folgt zusammen:
Bauwerk- Baukonstruktionen Container inkl. techn. Anlagen 1.010.636,00 € brutto
Höherwertiger Innenausbau 225.096,20 € brutto
zusätzliche Dämmung und Holzfassade 125.000,00 € brutto
Fundamente + Bodenplatte 62.500,00 € brutto
Bauwerk – Baukonstruktionen Massiv 484.860,00 € brutto
Bauwerk – techn. Anlagen Massiv 129.296,00 € brutto
Voraussichtl. Marktbedingte Preissteigerung
(Container ca. 7,5 %, Massiv ca. 5 % 130.000,00 € brutto
Bauwerk – gesamt 2.167.388,20 € brutto
Baunebenkosten 379.292,94 € brutto
Gesamtkosten 2.546.681 € brutto
Herr Schneider stellte anschließend noch den aktuellen Bauzeitenplan für das Vorhaben vor, bisher liefen alle Schritte wie geplant. Es ist davon auszugehen, dass die Ausschreibungen bis zum September 2023 erstellt werden können, die Baufertigstellung ist mit Zeitpuffer bis September 2024 nach aktuellem Sachstand realistisch.
1. Bürgermeister Jungbauer erläuterte, es sei erfreulich, dass der Freistaat Bayern die Kostenrichtwerte um 17,8 % bei der Förderung aufgrund der gestrigen Preise erhöht hat. Man rechnet daher mit einer Förderung von nun 723.000 Euro, anstelle von 614.000 Euro.
Die erste Beteiligung des Brandschutzplaners vom Büro Renninger erfolgte, die entsprechenden Vorgaben wurden in den Planungen (u.a. Neuordnung Eingangsbereich EG) berücksichtigt. Die Flure können als Spielflure mit Garderobe ausgestaltet werden.
Auch das Büro „WSP“ für die Statik wurde beteiligt, Ausführungen zu den Ergebnissen und insbesondere zur Gründung werden in der Sitzung vorgestellt. Es ist abzusehen, dass für den gesamten Anbau eine Gründung vorgeschlagen wird, kombiniert mit einer Bodenplatte.
Die Beteiligung des Büros „Burmester & Partner“ für die Bereiche Technische Gebäudeausrüstung (Heizung, Lüftung und Sanitär) erfolgt im nächsten Schritt, sobald der Gemeinderat den Planungen zugestimmt hat.
Für die Außenanlagenplanung sollte im weiteren Verlauf ein Planungsbüro hinzugezogen werden, hier erfolgt noch ein Vorschlag von „shoch2“.
Zwischenzeitlich wurden auch die Fördervoraussetzungen für den modularen Bau bei der Regierung von Unterfranken geklärt, diese sind analog der Erweiterung der Grundschule Kirchheim. Für die Bewilligung von Fördermitteln muss ein neuer Förderantrag gestellt werden, der bisherige ist formell zurückzuziehen.
Für die notwenigen Leistungen durch „shoch2“ wurde nun ein Architektenvertrag für die Leistungsphasen 1-4 abgeschlossen.
Vom Gemeinderat war zu entscheiden, ob die in der Sitzung vorgestellten Planungen für den Anbau am Kindergarten Kirchheim als Grundlage für die weiteren notwendigen Schritte zur Realisierung des Vorhabens verwendet werden sollen.
Bei einer entsprechenden Zustimmung wäre die Verwaltung zu beauftragen den bisherigen Förderantrag für den Neubau bei der Regierung von Unterfranken zurückzuziehen und einen neuen Antrag auf Basis der vorgestellten Pläne zu stellen.
Weiter sollte die Verwaltung beauftragt werden die Tekturplanung einzureichen und die Bausache als laufende Angelegenheit zu bearbeiten. Grundlage für die Tektur zur Erlangung der Baugenehmigung wären die in der Sitzung vorgestellten Pläne, das gemeindliche Einvernehmen wäre zu erteilen.
Eine Gemeinderätin merkte an, das Dach war ursprünglich beim Massivbau als Gründach geplant. Herr Schneider erklärte hierzu, dass dies für Photovoltaik vorgesehen ist. Auf weitere Nachfrage von der Kollegin, ob das Erwachsenen-WC barrierefrei geplant ist, teilte Herr Schneider mit, dass das im Bestand vorhandene WC als ausreichend anerkannt wurde.
Eine Gemeinderätin stellte weiter fest, lt. ursprünglichem Zeitplan sollten die Ausschreibungen im März erfolgen. Jetzt ist dies erst für September geplant. Herr Schubert erklärte hierzu, dass dies von der Bearbeitung der Genehmigungsbehörden abhängig ist.
1. Bürgermeister Jungbauer stellte fest, nach den jetzigen Erkenntnissen sollte nicht alles zu eng getaktet werden, daher wurde ein realistischer Zeitplan mit viel Puffer aufgestellt.
Auf Nachfrage eines Mitglieds, ob noch Stellplätze ausgewiesen werden müssen, teilte der 1. Bürgermeister mit, diese sind im Rothweg wie bei der vorherigen Planung vorgesehen.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt den Sachvortrag zustimmend zur Kenntnis. Die in der Sitzung vorgestellten Planungen für den Anbau Kindergarten Kirchheim sollen als Grundlage für die weiteren notwendigen Schritte zur Realisierung des Vorhabens verwendet werden.
Die Verwaltung wird beauftragt den bisherigen Förderantrag für den Neubau bei der Regierung von Unterfranken zurückzuziehen und einen neuen Antrag auf Basis der vorgestellten Pläne zu stellen.
Die in der Sitzung vorgestellten Pläne sollen als Tektur für die Erlangung der Baugenehmigung Verwendung finden, das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Die Verwaltung wird beauftragt die Bausache als laufende Angelegenheit zu bearbeiten und die Tekturplanung einzureichen.
Abstimmungsergebnis: Ja: 14 Nein: 0 Anwesend: 14
Freibad Kirchheim - Aktuelle Informationen zur Sanierungsplanung
Seit der letzten Information im Gremium zum Projekt wurden der Verwaltung am 08.02.2023 Entwurfspläne übersandt, welche sich derzeit noch bezüglich der Schwimmbadtechnik in der Abstimmung innerhalb des Büros Richter und Rausenberger befinden. Die Pläne waren dem Sachvortrag beigefügt.
Um die Anforderungen bei der Lagerung des Chlors/Chemie zu entsprechen, ist eine Erweiterung des Technikgebäudes in südliche Richtung vorgesehen. In diesem Zug könnte die Dachfläche auch westlich des Technikgebäudes erweitert werden, damit ausreichend Platz auf dem Technikgebäude (Bestand und Erweiterung) für eine Photovoltaikanlage und Solarthermie (Erwärmung Badewasser) geschaffen werden können. Der Bau der neuen Dachflächen ist so vorgesehen, dass ein statischer Eingriff ins Bestandsgebäude nicht notwendig wird.
Aufgrund der Topografie ist laut aktueller Planung vom Planschbecken zum Schwimmbecken eine Stufe notwendig. Eine entsprechende Rampe für die Barrierefreiheit ist vorgesehen.
Weiter sieht der Entwurf vor, dass ein neuer Pumpenschacht im nördlichen Bereich geschaffen wird. Dieser wird jedoch von der Verwaltung aus verschiedensten Gründen als nicht notwendig angesehen. Innerhalb des Büros Richter und Rausenberger laufen die entsprechenden Abstimmungen zwischen den Fachbereichen Technik und Bau. Möglich sollte sein die Pumpen im jetzigen Bereich des Technikgebäudes auch zukünftig anzuordnen, bzw. im ehemaligen Schwallwasserbehälter. Frau Leibiger machte zu den aktuellen Erkenntnissen in der Sitzung entsprechende Ausführungen.
Eine Kostenschätzung auf Basis der Planungen liegt der Verwaltung bisher nicht vor.
Erörtert werden sollte in der Sitzung aus Sicht des 1. Bürgermeisters der weitere konkrete Zeitplan sowie der Zeitpunkt der Bauantragstellung, der Einreichung eines Förderantrags sowie die Festlegung des Gemeinderats zum Umfang der Sanierung, insbesondere der Schwimmbadtechnik.
Seitens der Verwaltung wurden bisher die notwendigen Zuarbeiten unverzüglich vorgenommen.
Vom Gemeinderat war zu entscheiden, ob die in der Sitzung vorgestellten Planungen für die Sanierung des Schwimmbads als Grundlage für die weiteren notwendigen Schritte zur Realisierung des Vorhabens verwendet werden sollen.
Bei einer entsprechenden Zustimmung wäre die Verwaltung zu beauftragen einen Förderantrag für die Sanierung des Schwimmbads bei der Regierung von Unterfranken auf Basis der vorgestellten Pläne zu stellen. Unklar sind jedoch derzeit gänzlich die Kostenschätzungen für die Technik.
Weiter sollte die Verwaltung beauftragt werden die Bausache als laufende Angelegenheit zu bearbeiten. Grundlage für die Erstellung der Baugenehmigung wären die in der Sitzung vorgestellten Pläne, das gemeindliche Einvernehmen wäre zu erteilen.
Frau Leibiger vom Büro Richter und Rausenberger, die der Sitzung digital zugeschalten war, stellte den aktuellen Zwischenstand der Sanierungsplanung vor. Die vom Gemeinderat ausgesuchte Rutsche wurde ebenfalls mit eingeplant. Wegen einer konkreten Planung ist sie bereits mit der Firma im Gespräch. Der Mittelweg ist ca. 20 cm höher als der bisherige Beckenumgang. Hier muss eine Stufe eingebaut werden, um den Höhenunterschied zu bewältigen. Der Beckenumgang im Bereich der neuen Rutsche wurde entsprechend erweitert. Bezüglich der Bodenplatte gibt es 2 Varianten.
Herr Rausenberger erläuterte anschließend die Planungen im Bereich Technik.
- Der Schwallwasserbehälter dient zur Regulierung des Wasservolumens.
- Hinsichtlich Unterbringung der Pumpen em-pfiehlt Herr Rausenberger dringend, die Pumpen auszulagern, außer den Planschbeckenpumpen. Künftig sind zwei kleinere Pumpen und zwei Attraktionspumpen vorgesehen. Der Raum muss absolut trocken sein. Dies muss in der weiteren Planung näher betrachtet werden. Eine sicherere Lösung wäre ein separater Pumpenraum.
- Hinsichtlich der Badewassererwärmung rät Herr Rausenberger, eine Solaranlage einzubauen. Der Flächenbedarf wurde um die 100 qm berechnet. Für spätere Zeiten können zwei Leerrohre vorgesehen werden, falls im Umkleidebereich saniert wird.
- Der Neubau eines Chlor- und Chemikalienlagerraums wird empfohlen, da der bisherige Bestand als nicht zulässig angesehen wird.
Alternativ könnte Chlorgranulat verwendet werden. Der Vorteil hierbei wäre, dass das Fass nicht so oft getauscht werden muss.
Eine weitere Alternative wäre Salz in Form von Regeneriersalztabletten, was lt. Herrn Rausenberger die sicherste Variante wäre. Das Salz ist in 25 kg-Säcken erhältlich. Allerdings ist dies auch das teuerste Verfahren.
Im weiteren Fortgang der Planung wird Herr Rausenberger die drei Möglichkeiten noch näher ausarbeiten, eine Betrachtung der Wirtschaftlichkeit machen und eine Empfehlung aussprechen.
Die Filter bleiben bestehen und werden nur innen ausgetauscht.
Die Pumpen im jetzigen Bereich im Technikhaus auch künftig unterzubringen hält Herr Rausenberger für ausgeschlossen, da es dort seiner Ansicht nach zu eng wird.
1. Bürgermeister Jungbauer bedankte sich bei Frau Leibiger und Herrn Rausenberger für die Ausführungen und bat nochmals eindringlich zu prüfen, was bezüglich der Pumpen im Technikhaus möglich wäre.
Herr Rausenberger bat, ihm hierfür einen Experten für Arbeitssicherheit zur Seite zu stellen. Sicherheitshalber sollte auch die Stromversorgung des Bades überprüft werden. Die Kosten für einen separaten Pumpenschacht schätzte Herr Rausenberger auf ca. 100.000 €.
2. Bürgermeister Engert fragte nach, warum die Chemikalien nicht mehr im Bestandsgebäude gelagert werden können.
Herr Rausenberger erklärte hierzu, die Problematik ist, dass die Kanister bisher neben dem Filter standen. Hinsichtlich der Temperatur ist ein separates Lager nötig.
Eine Gemeinderätin merkte an, wenn man auf Elektrolyse umsteigt, würde man das Lager für Flüssigchlor sparen. Herr Rausenberger führte hierzu aus, Regeneriersalz könnte unter Umständen im Gebäude gelagert werden. Diese Lösung wäre optimierbar.
Hinsichtlich der Stromerzeugung wies Herr Rausenberger zum Verständnis nochmals darauf hin, dass keine Photovoltaikanlage gebaut wird, sondern nur für Wärme vorgesehen ist.
1. Bürgermeister Jungbauer stellte fest, dass dies jedoch ausdrücklicher Wunsch ist und so bei den Besprechungen mit vorgesehen war.
Herr Rausenberger erklärte, letzten Endes ist das Dach für beides zu klein. Wenn Stromerzeugung gewünscht ist, muss die Absonderanlage für das Planschbecken wegfallen.
Ein Gemeinderat merkte an, er hat festgestellt, dass das Wasser zu kalt ist. Seiner Ansicht nach muss das Planschbecken auf jeden Fall beheizt werden. Das Pumpenhausdach ist für die Beheizung beider Becken nötig. Evtl. kann eine Photovoltaikanlage auch auf das Kassenhaus gebaut werden. Außerdem sollte evtl. die Beschickung des Technikgebäudes von außen geplant werden.
Frau Leibiger stellte fest, dass die Räume nicht während des Badebetriebs beschickt werden.
In der anschließenden Diskussion hielt es das Mitglied für wichtig, sich baldmöglichst für ein Verfahren hinsichtlich der Chlorung zu entscheiden. Wenn zusätzlicher Platzbedarf benötigt wird, wäre das alte Pumpengebäude eine Möglichkeit.
1. Bürgermeister Jungbauer führte aus, wenn dies nicht im Bestandsgebäude realisierbar ist müsste konkret geschaut werden.
Ein Gremiumsmitglied merkte an, technisch ist soweit alles klar. Aber der zeitliche Ablauf ist seiner Ansicht nach zu langsam. Er bat deshalb intensiv, die Planvarianten und auch Kosten möglichst zeitnah auszuarbeiten. Das war dem Gremium vom Planungsbüro so zugesagt.
Für Frau Leibiger war es überraschend, dass ein Bauantrag erforderlich ist. Zeitlich ist aber in keinster Weise eine Schließung in der zweiten Saison 2024 erforderlich.
1. Bürgermeister Jungbauer gab zu bedenken, dass er eine PV-Anlage auf dem Kassendach wegen der bestehenden Bäume für unrealistisch ansieht. Die Expertise von Herrn Rausenberger wird benötigt, um eine Entscheidung bezüglich der Beheizung oder einer PV-Anlage zu treffen.
Die Beckenform und Rutsche stehen fest. Hinsichtlich der Erweiterung des Technikgebäudes regte er an, das Chemielager genehmigen zu lassen, notfalls müsste es aber nicht gebaut werden. Er tendierte dazu, den Bauantrag wie vorgelegt einzureichen und evtl. eine Tekturplanung nachzureichen.
Ein Mitglied merkte an, eigentlich war die Rutsche geplant am Becken entlang innerhalb des L. 1. Bürgermeister Jungbauer bat Frau Leibiger nochmal zu prüfen, ob die Rutsche wie gewünscht gedreht eingebaut werden kann, wie im Beispiel Breitwellenrutsche.
Ein Gemeinderat gab bezüglich der Beckentiefe zu bedenken, ob die Rohre halten, weil diese nur auf der alten Folie aufgesetzt sind. Seiner Meinung nach sollten die Rohre abgebaut werden.
Auf Nachfrage von 1. Bürgermeister Jungbauer, wieviel Zeit das Büro für die Planung benötigt, erklärte Frau Leibiger, aufgrund dieses Entwurfs könnte die Planung gleichzeitig mit dem Baugesuch fertiggestellt werden.
Es wurde vereinbart, dass durch das Büro Richter + Rausenberger bis zur Sitzung am 30. März die notwendigen Unterlagen, Varianten und vor allem Kostenschätzungen vorliegen, damit der Gemeinderat Entscheidungen treffen kann.
1. Bürgermeister Jungbauer wollte abschließend wissen, ob eine Bearbeitung bis dahin möglich wäre.
Für Herrn Rausenberger wäre dieser Termin in Ordnung.
Beschluss:
Die in der Sitzung vorgestellten Pläne sollen für die Erlangung der Baugenehmigung Verwendung finden, das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Die Verwaltung wird beauftragt die Bausache als laufende Angelegenheit zu bearbeiten und den Bauantrag einzureichen.
Abstimmungsergebnis: Ja: 14 Nein: 0 Anwesend: 14
Interkommunale Zusammenarbeit bei der Verkehrsüberwachung im Landkreis Würzburg - Vorstellung von Planungen zur Gründung eines Zweckverbandes
Bei den Bürgerversammlungen wurde aus der Bevölkerung immer wieder vorgebracht, dass der ruhende und fließende Verkehr stärker überwacht werden sollte. Der Gemeinderat befasste sich daher am 22.09.2020 mit dem Angebot der Firma Radarwacht aus Würzburg, seinerzeit entschied das Gremium aufgrund der Kosten keine Überwachung des fließenden und ruhenden Verkehrs zu beauftragen. Auf den damaligen Sachvortrag, die Diskussion und die Beschlüsse wurde ausdrücklich verwiesen.
Auf Ebene des Landkreises Würzburg gibt es seit längerer Zeit Überlegungen zur Gründung eines Zweckverbands für die Verkehrsüberwachung.
Im Herbst 2021 erfolgte durch das Landratsamt eine Abfrage zur kommunalen Verkehrsüberwachung, welche den großen Bedarf der Landkreisgemeinden zu Tage förderte. Im März 2022 wurden die Umfrageergebnisse und damit der große Bedarf im Rahmen einer Informationsveranstaltung vorgestellt. Es folgte die Gründung einer Arbeitsgruppe unter der Leitung von Herrn Dröse, welche die Interkommunale Zusammenarbeit in der Verkehrsüberwachung rechtlich prüfen und deren Umsetzung klären sollte. An dieser Arbeitsgruppe beteiligten sich Bürgermeister, Geschäftsleiter und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Landratsamt.
Als Ergebnis der Prüfung wurde der Vorschlag „Gründung eines Interkommunalen Zweckverbandes zur Verkehrsüberwachung“ weiterverfolgt. Neben dem erforderlichen Satzungsentwurf wurde die notwendige Ausstattung, Räumlichkeiten und Umsetzung durch eine Fremdvergabe für die Dienstleistung „Außendienst“ geprüft, abgewogen und favorisiert.
Es wurde ein Zeitplan entwickelt, um die Gründung des Zweckverbandes noch in 2023 zu ermöglichen. Die Aufnahme der Kontrolltätigkeit im Außendienst ist ab 01.01.2024 geplant.
Am 20.01.2023 wurden die Ergebnisse der Arbeitsgemeinschaft und der zeitliche Ablauf der Gründung des Zweckverbandes im Rahmen einer weiteren Informationsveranstaltung vorgestellt.
Zunächst soll durch die Kommunen jeweils mit einem Grundsatzbeschluss bis spätestens 30. April 2023 über die Mitgliedschaft im Zweckverband, die Übertragung der Aufgabe kommunale Verkehrsüberwachung und den Umfang der in 2024 und 2025 durchzuführenden Überwachungsstunden im ruhenden und fließenden Verkehr entschieden werden. Darüber wird der Gemeinderat in der Sitzung vom 30.03.2023 beraten und eine Beschlussfassung erfolgen. Neben dem Beitritt zum Zweckverband müsste der Gemeinderat bei Zustimmung auch die Anzahl der Verkehrsüberwachungsstunden für die Jahre 2024 und 2025 festlegen. Im Anschluss daran hat die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim formell den Beitritt zum Zweckverband „Interkommunale Zusammenarbeit Mainfranken“ zu beschließen.
Auf Grundlage der durchgeführten Abfrage würden die Kommunen im Landkreis im Durchschnitt für den fließenden Verkehr 15 Stunden pro Monat und für den ruhenden Verkehr 23 Stunden pro Monat beauftragen. Nach den vorliegenden Erfahrungswerten betragen die Kosten pro Überwachungsstunde für den fließenden Verkehr rund 150 Euro und für den ruhenden Verkehr 35 Euro pro Stunde zzgl. km-Pauschale. Die jährlichen Kosten für die Geschäftsstelle sowie eigenes Personal (vier Mitarbeiter) werden auf rund 300.000 Euro geschätzt.
Auf der Basis der angemeldeten Überwachungsstunden der Kommunen kann dann die Berechnung des einzubringenden jährlichen Sockelbetrages erfolgen.
Bis Ende Mai 2023 soll dann die Satzung für den Zweckverband finalisiert sein, danach ist zwingend ein weiterer Beschluss über die Zweckverbandssatzung notwendig. Nach einer anschließenden Prüfung, Genehmigung und Bekanntmachung durch die Kommunalaufsicht gründet sich der Zweckverband und die konstituierende Sitzung kann durchgeführt werden. Anschließend kann auch die Ausschreibung des notwendigen Personals und Anmietung der Räumlichkeiten und somit die Betriebsaufnahme erfolgen. Weiterhin sind die Ausschreibungen und Vergaben der Dienstleistungen „Außendienst“ zu tätigen, der Haushalt des Zweckverbandes für das Haushaltsjahr 2023 aufzustellen.
Sollte die Interkommunale Zusammenarbeit im Rahmen des Zweckverbandes zustande kommen, hat die Regierung von Unterfranken die Möglichkeit einer Anschubfinanzierung für die Interkommunale Zusammenarbeit über ein Förderprogramm des Freistaats Bayern in Aussicht gestellt. Das Verfahren hierzu wird federführend vom Markt Reichenberg für den Zweckverband geführt und betreut werden.
1. Bürgermeister Jungbauer gab in der Sitzung einen entsprechenden Sachvortrag hierzu. Der Entwurf der Verbandssatzung des Zweckverbands „Interkommunale Zusammenarbeit Mainfranken“ war dem Sachvortrag beigefügt.
Der Gemeinderat Geroldshausen befasste sich mit einem Beitritt in der Sitzung am gleichen Tag.
Wie bereits ausgeführt soll eine Beschlussfassung über eine Beteiligung und die Festlegung von Überwachungsstunden in der Sitzung des Gemeinderats am 30.03.2023 erfolgen.
Ein Gemeinderat würde eine Verkehrsüberwachung auf jeden Fall begrüßen.
2. Bürgermeister Engert sieht dies eher kritisch und sprach sich hinsichtlich der Kosten eher dagegen aus.
Auf die Anmerkung eines Mitglieds, dass die Ausgaben meistens höher als die Einnahmen sind stellte 1. Bürgermeister Jungbauer fest, es muss auch klar sein, dass Kosten entstehen werden.
Ein weiteres sieht dies ähnlich wie der 2. Bürgermeister. Seiner Ansicht nach ist das Geld in anderen Bereichen sinnvoller investiert.
Auf Nachfrage eines Mitglieds wie viele Kommunen sich beteiligen und wie das Einfordern der Bußgelder abläuft, teilte 1. Bürgermeister Jungbauer mit, ca. 25 – 30 Kommunen zeigen starkes Interesse an der Umsetzung. Die Bußgeldeintreibung wickelt der Zweckverband ab.
Ein Gemeinderat hielt die Überwachung schon für sinnvoll, wenn sich die Verkehrssituation dadurch verbessert. Für die Gemeinde wäre das eine gute Sache.
zur Kenntnis genommen
Antrag der DJK Gaubüttelbrunn auf Bezuschussung des Ankaufs von Containern für den Sportplatz nach den Richtlinien für die Vereinsförderung
Auf der Mitgliederversammlung der DJK Gaubüttelbrunn am 05.02.2023 wurde beschlossen, dass die Vorstandschaft die Aufstellung von Containern am derzeitigen Sportplatz für Vereinszwecke prüfen soll. Hintergrund der Beschaffung ist die aktuell günstige Verfügbarkeit bei einer örtlichen Firma, weiterhin die derzeit unklare Zeitschiene wegen der fehlenden Grundstückssicherheit für die Umsetzung des Neubauvorhabens des Sportgeländes am Bürgerheim.
Nach Rücksprache mit dem 1. Vorsitzenden Florian Valentin wird für die Anschaffung ein Zuschussantrag auf Basis der Richtlinien der Gemeinde Kirchheim für die Vereinsförderung gestellt werden. Der Antrag ging am 08.02.2023 in der Verwaltung ein und war dem Sachvortrag beigefügt.
Die Richtlinie für die Vereinsförderung der Gemeinde Kirchheim sieht bei Kategorie „F“ (Investitionsförderung) vor, dass ein Zuschuss in Höhe von 20% für außergewöhnliche Investitionen zur Erfüllung des Vereinszwecks über einer Wertgrenze von 5000,- Euro oder aufgrund einer Einzelfallentscheidung des Gemeinderats gewährt wird.
Über den Antrag hat der Gemeinderat zu befinden.
Entsprechend der Entscheidung des Gemeinderats wären bei einer Zustimmung die notwendigen Finanzmittel im Haushalt bereitzustellen.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag der DJK Gaubüttelbrunn auf Bezuschussung des Ankaufs von Containern zur Aufstellung am Sportplatz zu und übernimmt eine 20% Kostenbeteiligung in Höhe von bis zu 5.000 Euro.
Abstimmungsergebnis: Ja: 14 Nein: 0 Anwesend: 14
Antrag des St. Anna-Verein e.V. Gaubüttelbrunn auf Zuschuss für Investitionen
Mit Schreiben vom 28.01.2023 teilte die Vorstandschaft des St. Anna- Vereins Gaubüttelbrunn mit, dass aufgrund des Bezugs des St. Anna Hauses und der Einrichtung einer Übergangsgruppe im ehemaligen Schulhaus Gaubüttelbrunn Investitionen notwendig sind. Beschafft werden sollen u.a. Mobiliar und der Spielplatz des Krippenbereichs am St. Anna Haus muss angelegt werden.
Die Gesamtsumme beläuft sich auf 29.130 Euro, die Aufschlüsselung war den beigefügten Unterlagen zu entnehmen.
Vom Gemeinderat war über den Antrag und eine mögliche Bezuschussung zu befinden. Bei Zustimmung würde eine Beteiligung der Gemeinde mit 2/3 erfolgen, wie bereits auch bei früheren Investitionen. Der Anteil der Gemeinde beliefe sich dabei auf 19.400 Euro.
Bei einer Zustimmung des Gremiums wären die Finanzmittel im Haushalt 2023 bereitzustellen.
Ein Gemeinderat hält einen Krippenwagen für nicht sinnvoll und würde sich deshalb dagegen aussprechen.
1. Bürgermeister Jungbauer bat daraufhin um eine getrennte Abstimmung.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis und beteiligt sich mit 2/3 an den Kosten für die beantragten Investitionen, ohne Krippenwagen.
Abstimmungsergebnis: 13 : 0 (Ein Gemeinderat war bei der Beschlussfassung abwesend)
Der Gemeinderat beteiligt sich mit 2/3 an den Kosten für einen elektrischen Krippenwagen.
Entsprechende Finanzmittel sind im Haushalt 2023 bereitzustellen.
Abstimmungsergebnis: Ja: 9 Nein: 4 Anwesend: 13
(Ein Gemeinderat war bei der Beschlussfassung abwesend)
Aufstellung eines Eisautomaten zur Selbstbedienung am St. Michael Brunnen in Kirchheim
Durch die Vermittlung eines Kirchheimer Mitbürgers kam der Kontakt zur Firma Casa aus Würzburg zu Stande. Diese hat u.a. in Kürnach einen Eisautomaten zur Selbstbedienung aufgestellt und betreibt in Würzburg ein Eiscafè.
Bei einem Gespräch zwischen dem 1. Bürgermeister Jungbauer und einem Firmenvertreter wurde durch diesen ein gesteigertes Interesse an der Aufstellung eines Eisautomaten in der Gemeinde geäußert. Als Standort wurde dabei der St. Michaels Brunnen aus verschiedensten Gesichtspunkten als sehr geeignet erkoren. Die Aufstellung könnte auf vorhandenen Pflasterflächen erfolgen.
Ein Eisautomat zur Selbstbedienung könnte dort an zwei verschiedenen Stellen (Flächenbedarf 1,50 x 1,50 Meter) platziert werden, die Stromversorgung wäre über einen bereits vorhandenen Stromkasten mit Steckdose herzustellen. Die Aufstellung erfolgt ganzjährig.
Weitere Informationen zum Konzept und dem Automaten waren dem beigefügten Dokument zu entnehmen.
Die Firma Casa hat erklärt, dass sie bereit wäre für die Anmietung einer Fläche 100,- Euro im Monat zu zahlen, die Abrechnung des Stroms erfolgt nach Verbrauch. Zu klären wäre gegebenenfalls, ob bei einem größeren Anfall von Müll eine anteilige Beteiligung der Firma an der Entsorgung erfolgten sollte.
Vom Gemeinderat war zu entscheiden, ob die Zustimmung zur Aufstellung wie dargestellt erteilt wird. Zum Ende des Kalenderjahres 2023 sollte dann entschieden werden, ob der Standort die Voraussetzungen für eine dauerhafte Installation erfüllt.
Aus Sicht des 1. Bürgermeisters Jungbauer wäre die Aufstellung zu begrüßen, da diese einen Mehrwert schafft und keine Konkurrenz für örtlich bereits vorhandene Angebote darstellt.
Ein Gemeinderat sprach sich für einen Versuch aus. Allerdings wäre seiner Ansicht nach der hintere Bereich des Platzes neben der Bank (blauer Pfeil auf der Abbildung) evtl. besser geeignet.
Mehrere Gremiumsmitglieder schlossen sich dem an, auch hinsichtlich der Sonneneinstrahlung wäre ein überdachter Bereich sinnvoller. Auf keinen Fall sollte ein Standort im vorderen Bereich des Brunnens gewählt werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Aufstellung eines Eisautomaten zur Selbstbedienung der Firma Casa aus Würzburg am St. Michaels Brunnen am „blauen Standort“, unter dem Vordach wie vorgestellt zu.
Abstimmungsergebnis: Ja: 14 Nein: 0 Anwesend: 14
Sanierung Kindergarten Gaubüttelbrunn
Durch die Regierung von Unterfranken wurde die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn erteilt. Gemäß der Kostengliederung belaufen sich die Gesamtkosten auf 793.949 Euro, die zuweisungsfähigen Ausgaben wurden von der Regierung mit 620.597 Euro beziffert. Bei einem Fördersatz von 48% wurden der Gemeinde Fördermittel in Höhe von 298.000 Euro in Aussicht gestellt.
Die Ausschreibungsunterlagen für die notwenigen Gewerke wurden versandt, die Submission findet am 10. März statt, die Vergabe soll in der Sitzung am 30. März 2023.
Sanierung Egenburgstraße
Bei der Maßnahme fielen rund 1.200 Tonnen Aushubmaterial (ohne Asphaltaufbruch) an, diese wurden nach Beprobung als Z 1.2 Material klassifiziert. Das Material wurde bei der Firmengruppe Haaf zwischengelagert und nun durch die Firma LZR aus Kitzingen nach entsprechender Ausschreibung entsorgt- Die Kosten hierfür belaufen sich auf rund 32.600 Euro, nächster Bieter war die Firma Beuerlein mit rund 32.700 Euro und die Firma Haaf (Kürnach) mit rund 35.000 Euro.
Allianz Fränkischer Süden
Im Jahr 2022 sind für die Gemeinde Kirchheim Kosten für die interkommunale Allianz Fränkischer Süden in Höhe von 1.263,62 Euro angefallen.
Für das Regionalbudget 2022 (Fitnessgeräte Landschaftssee Gaubüttelbrunn und Himmelsliege) wurde die Abrechnung erstellt, die Gesamtkosten betrugen 10.613,24 Euro, davon wurden von über das Regionalbudget eine Förderung von 5.886,34 Euro übernommen.
Dem Antrag der Gemeinde zur Beschaffung von Spielplatzboxen wurde vom Entscheidungsgremium zugestimmt, der Fördersatz liegt bei 80% der netto Kosten.
Rodungsarbeiten Moosbach/Rothweg
Durch die Mitarbeiter des Bauhofs erfolgten die Arbeiten, ohne Förderung wegen keiner Freigabe des Wasserwirtschaftsamts zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn. Die Holzvergabe von sechs Losen erfolgt durch Versteigerung im März vor Ort. Der genaue Termin wird im Mitteilungsblatt verkündet.
Verkehrserhebung Friedhofstraße
Aufgrund schlechter Witterung und wenig Sonne war keine Erhebung möglich. Der Bauausschuss wird sich mit der Sachlage befassen, sobald Ergebnisse vorliegen.
Reparatur Pritschenwagen Bauhof
Für die Reparatur des Getriebes übernimmt Renault 70% der Kosten auf Kulanz, da ldie Garantie (Kauf Ende 2017) abgelaufen ist.
Verlängerung Buslinien Kleinrinderfeld – Kirchheim
Die Kosten für den Landkreis Würzburg belaufen sich auf 60.000 Euro pro Jahr. Der Verkehrsvertrag wurde so flexibel gestaltet, Ab- und Zubestellung sind je nach Fahrgastzahlen im Zeitraum 8 – 18 Uhr jederzeit möglich.
Neuausschreibung Korridor APG südlicher Landkreis
Ein Bürgerworkshop hierzu findet am Dienstag, den 21.03.2023 um 19 Uhr im Kartoffelkeller, Marktplatz 3, 97232 Giebelstadt statt. Anmeldung ist erforderlich
Es soll eine Fortentwicklung zum Rufbus geben und auch der Bahnhaltepunkt Gaubüttelbrunn soll künftig angefahren werden.
Zugausfälle GoAhead
Heute kam die Mitteilung, dass es Zugausfälle wegen Reparaturen an Zügen geben kann. Es gibt allerdings keine Erkenntnisse über Auswirkungen auf den örtlichen Bahnverkehr.
Termine
Sitzung Gemeinderat: 30.03.2023
um 19:30 Uhr
Bürgerheim Gaubüttelbrunn