Aktuelles aus dem Gemeinderat - Sitzung vom 27.04.2023
Neubau einer Kindertagesstätte in Kirchheim - Aktueller Sachstand
Auf Ebene der Kindergartenleitung, des Trägervereins, des 1. Bürgermeisters Jungbauer und des Planungsbüros „sHoch2“ laufen derzeit die Planungen für den Neubau. Die Unterlagen für die Tektur des Bauantrags wurden am 21.04.2023 durch das Planungsbüro an die Verwaltung übergeben. Gemäß Beschluss des Gemeinderats wird die Tektur als Sache der laufenden Verwaltung behandelt.
Bezüglich der in der letzten Sitzung am 30.03.2023 vorgestellten Planänderung hinsichtlich des Übergangs vom Bestandsgebäude in den Neubau mittels ansteigender Rampe und der daraus resultierenden höheren Einstellung des Gebäudes gab es weitere Klärungen. Das Gebäude kann durch die Rampen im Übergang nochmal ca. 30 cm angehoben werden.
Somit liegt im Untergeschoss die Oberkante des Fertigfußbodens ((FFB) (üNN 270,55m)) ca.15 cm über der vorbehaltlichen Überschwemmungslinie HQ100. Bezüglich der HQ100 wurde im bisherigen Verfahren jedoch keine genaue Angabe ermittelt, die Wasserspiegelhöhe wird mit (üNN270,40m) angenommen. Trotz dieser Anhebung würde im Falle eines Hochwassers HQ100 ein Teil der Konstruktion (Gründung massiv, Konstruktions-Dämmebene Container) unterhalb des vorbehaltlichen Wasserspiegels liegen. Dies könnte nach Ansicht des Planungsbüros „Shoch2“ bei drückendem Wasser zum Wassereintritt führen.
Um die Gefahr einer Überflutung zu reduzieren, (jedoch nicht ausgeschlossen) wird konstruktiv eine flächige Bodenplatte, welche ggf. mit einer Aufkantung versehen wird vorgesehen. Durch diese Maßnahme wird aufsteigendes Wasser jedoch nur kurzfristig und auch nur konstruktiv abgehalten, das entspricht nicht einer „WU-Bauweise“ (WU-Bauweise verhindert den Durchtritt von Wasser in flüssiger Form). Durch diese Änderung soll für den Fall eines Hochwassers noch weiterer Schutz erlangt werden gegenüber den bisherigen Planungen. Im Fall eines Hochwassers ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass es zur Flutung der Räumlichkeiten kommen kann.
Der Eingang zum Bestandsgebäude (Mehrzweckraum) liegt bei (üNN 270,19 m) und somit 36 cm „tiefer“ als die FFB beim Neubau.
Das Wasserwirtschaftsamt hat im bisherigen Baugenehmigungsverfahren für das Vorhaben keine Bedingungen oder Auflagen formuliert. Folgender Hinweis wurde ins Verfahren eingebracht:
„… Mit der Ausführung der Maßnahme besteht aus Wasserwirtschaftlicher Sicht Einverständnis, wenn nachfolgender Punkt berücksichtigt wird:
Aus Wasserwirtschaftlicher Sicht kann das Untergeschoss nicht Bodengleich ausgeführt werden, da es trotzdem zu höheren Wasserständen kommen kann. Um größeren Schaden durch einströmendes Wasser am Gebäude zu vermeiden, ist es sinnvoll die Höhe OKFFB nicht auf das geplante Geländeniveau einzurichten. Es wird empfohlen die Gebäudeöffnung mit einem Abstand über dem Geländeniveau zu errichten. …“
Durch das Anheben des Gebäudes um ca. 30 cm wurde diesem Hinweis Rechnung getragen.
1. Bürgermeister Jungbauer gab in der Sitzung einen aktuellen Sachstand zum Vorhaben. Auf die dem Sachvortrag beigefügten Pläne wurde verwiesen. Der Zeitplan für das Vorhaben ist derzeit eingehalten.
Vom Gemeinderat war der Sachverhalt in Bezug auf die Anhebung des Gebäudes zur Kenntnis zu nehmen und die Zustimmung zu erteilen.
Der Statiker Herr Hümmert vom Büro WSP Ingenieure aus Würzburg hat an der Sitzung teilgenommen. Er verwies auf den errechneten HQ100 Wert. Der Kindergarten ist zweigeteilt geplant, Modulare Bauweise und konventioneller Massivbau. Vorgesehen ist eine Bodenplatte mit Streifenfundamenten.
1. Bürgermeister Jungbauer sieht die vorgesehene Lösung bei der Gründung als eine an, die eine Sicherheit bietet.
Auf Nachfrage eines Gemeinderats, was es mit der ggf. vorgesehenen Aufkantung der Bodenplatte auf sich hat teilte Herr Hümmert mit, dies wurde vom Architekten so eingebracht. 1. Bürgermeister Jungbauer fügte an, näheres ergibt sich in der Werksplanung.
Das Mitglied wollte weiter wissen, wie hoch die Mehrkosten für die Gründung sind.
1. Bürgermeister Jungbauer führte aus, die Mehrkosten waren in der letzten Kostenberechnung bereits enthalten.
Aufgrund weiterer Fragen aus dem Gremium erläuterte Herr Hümmert nochmals kurz das Konzept der Gründung.
Eine Gemeinderätin fände es besser, wenn die Parkplätze in der Karo nicht wie geplant auf den Spielplatz kommen würden. Evtl. könnte man die Eigentümerin des Nachbargrundstücks fragen, ob man eine entsprechende Fläche anpachten könnte.
1. Bürgermeister Jungbauer führte aus, wie bereits besprochen muss vom Planungsbüro für den Bauantrag ein Nachweis erbracht werden. Auf jeden Fall sind 10 Plätze nachzuweisen, wo diese hinkommen gilt es noch zu klären.
Ein Gremiumsmitglied bat darum, dass für verschiedene Varianten der Parkplätze nicht mit zusätzlichen Planungen mehr Kosten verursacht werden als unbedingt notwendig.
1. Bürgermeister Jungbauer gibt Überlegungen entsprechend an das Planungsbüro weiter.
Eine Gemeinderätin bat ergänzend zum Planungsauftrag zu prüfen, ob evtl. der Seitenstreifen des Rothwegs geebnet und farblich abgemarkt werden kann, als einfache Lösung.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt den Sachvortrag hinsichtlich der Einstellung des Gebäudes im Gelände zustimmend zur Kenntnis und erteilt zur Festlegung der Oberkante des Fertigfußbodens mit (üNN 270,55m) seine Zustimmung.
Abstimmungsergebnis: Ja: 15 Nein: 0 Anwesend: 15
Haushalt 2023 -Haushaltssatzung-
Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung vom 20.04.2023 den Entwurf des Haushalts 2023 vorberaten.
Der Tagesordnungspunkt zur Beratung im Gemeinderat wurde vorsorglich mit vorgesehen.
Im Finanzausschuss ist man übereingekommen, dass der Haushalt in der Sitzung des Gemeinderats am 25.05.2023 zur Abstimmung kommt.
zurückgestellt
Erweiterung der KindertagesstätteGaubüttelbrunn - Aktueller Sachstand
Der Gemeinderat hatte in der Sitzung vom 30.03.2023 einige Vergaben vorgenommen, auf den seinerzeitigen Sachvortrag, die Diskussionen und Beschlüsse wurde verwiesen.
Die beschlossenen Vergaben wurden zwischenzeitlich vollzogen, die Vergabegespräche mit den Firmen fanden statt.
Nach heutigem Stand wird die Firma Bräutigam am Dienstag, 02.05.2023 mit den Rohbauarbeiten beginnen. (Anmerkung: Die Bauarbeiten haben noch nicht begonnen, da die Baufirma die Tätigkeit noch nicht aufgenommen hat. Dies soll nun Anfang Juni erfolgen.) Ein neuer Bauzeitenplan wird erstellt, sobald alle Gewerke vergeben sind. Bezüglich der in der Sitzung vom 30.03.2023 aufgehobenen Ausschreibungen finden derzeit Abklärungen mit den beteiligten Planungsbüros und potentiellen Firmen statt.
1. Bürgermeister Björn Jungbauer und 2. Bürgermeister Edwin Engert gaben in der Sitzung einen Sachvortrag hierzu.
Hinsichtlich der Situation zur Einrichtung der Übergangsgruppe im ehemaligen Schulhaus Gaubüttelbrunn konnten auch Abklärungen insbesondere mit dem Brandschutzplaner Herrn Renninger vorgenommen werden. Nach derzeitigem Stand kann die Regelgruppe in den Mehrzweckraum in das UG verlegt werden, die Übergangsgruppe würde dann im bisherigen Raum der Regelgruppe im EG unterkommen. Im UG ist bezüglich der Schaffung eines zweiten baulichen Rettungswegs über die Fenster eine „einfache“ Treppenkonstruktion notwendig. Die bestehende Leiter ist aufgrund der hohen Anzahl an Kindern (max. 28) nicht ausreichend. Bezüglich der Treppenkonstruktion laufen Abklärungen bei der Schreinerei Daniel Breunig. Sobald dieser Punkt geklärt ist, kann die notwendige baurechtliche Nutzungsänderung durch das Architekturbüro Eckert und Partner erstellt werden.
zur Kenntnis genommen
Freibad Kirchheim - Aktueller Sachstand der Sanierungsplanung
1. Bürgermeister Jungbauer gab in der Sitzung einen aktuellen Sachvortrag zum Sachstand.
Die Bauanträge sind für kommende Woche angekündigt. Zwischenzeitlich fand eine Videokonferenz mit der Regierung von Unterfranken statt. 1. Bürgermeister informierte über die besprochenen Punkte:
- nicht zuwendungsfähig ist der Bau einer Rutsche und Maßnahmen am Planschbecken
- zuwendungsfähig ist das Kombibecken
- 9.756,-- € Kostenhöchstwert je qm Wasserfläche für Förderung (netto)
- Kostenberechnung muss in netto erfolgen, da die Gemeinde Vorsteuerabzugsberechtigt
- Leistungen Mitglieder Förderverein – ehrenamtliche Leistungen sind zuwendungsfähig, fließen in Gesamtkosten ein (im Finanzierungsplan als Finanzierungsanteil Gemeinde anzuführen)
- Facharbeiter können mit einem höheren Stundensatz angerechnet werden
- Hilfsarbeiter können mit einem niedrigeren Stundensatz angerechnet werden
- Kostenwert der Ländlichen Entwicklung für Stundensätze
- Spendenbescheinigungen möglich (wie Bürgerheim-Anbau)
- Einsatz Bauhof (Eigenleistung) nicht förderfähig, aber in Baukosten mit anzuführen
- Baunebenkosten pauschaliert mit 18 % förderfähig
- Technik ist nicht aufzutrennen nach Kombibecken und Planschbecken
- Förderung für Technik und PV-Anlage (inkl. Speicher) möglich
- Zuschuss Schwimmbadförderverein muss in Finanzierung angeführt werden
- als Zuwendung Dritter in Art. 44 BayHO
Seitens der Kommunalen Unfallversicherung Bayern (KUVB) gab es eine Ortseinsicht, dem Gemeinderat wurde das entsprechende Besichtigungsprotokoll vom 30.03.2023, welches dem Sachvortrag beilag, zur Kenntnis gegeben.
Seitens der Verwaltung wurde vorgeschlagen, dass diese Punkte durch das Büro „Richter und Rausenberger“ im Rahmen der Sanierungsplanung zu berücksichtigen und abzuarbeiten sind. Darüber war vom Gremium ein Beschluss zu fassen.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt das Besichtigungsprotokoll vom 30.03.2023 des Vertreters der Kommunalen Unfallversicherung Bayern (KUVB) zur Kenntnis. Die dort aufgeführten Punkte sind im Rahmen der Sanierungsplanung abzuarbeiten.
Abstimmungsergebnis: Ja: 15 Nein: 0 Anwesend: 15
Neue Förderperiode des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) –
Aktueller Sachstand
Der Gemeinderat wurde in der Sitzung vom 30.03.2023 darüber informiert, dass die Gemeinde mit dem Projekt der energetischen Sanierung von kommunalen Gebäuden im Zusammenhang mit der Errichtung einer Energiegemeinschaft im Bereich der Grundschule und des Rathauses den Zuschlag für Fördermittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) erhalten hat. Über das Programm können 80% Förderung erlangt werden. Die Gesamtkosten wurden auf 4 Millionen veranschlagt, als förderfähig werden 3,5 Millionen angesehen. Dies würde zu einer Förderung von 2,8 Millionen Euro führen, der Eigenanteil läge bei 1,2 Millionen Euro. Auf den seinerzeitigen Sachvortrag wurde verwiesen.
Nach Rücksprache mit der Förderstelle an der Regierung von Unterfranken konnte zwischenzeitlich geklärt werden, dass der Anschluss des Pfarrheims an die Energiegemeinschaft als nicht förderfähig angesehen wird. Der Anschluss könnte jedoch ohne Förderung in derselben Maßnahme realisiert werden. Kritisch gesehen wird von der Förderstelle der Anschluss des Kindergartens an die Energiegemeinschaft, da aufgrund der relativ großen Distanz und der geringen Heizlast dieser Abschnitt als unwirtschaftlich angesehen wird.
Die energetische Sanierung der Grundschule und des Rathauses, wie auch die Errichtung der Heizzentrale und der Wärmeleitungen wird als förderfähig angesehen.
Folgendes weitere Vorgehen sollte bis Herbst 2023 erfolgen:
- Projektbausteine konkretisieren
- Kosten konkretisieren
- Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) klären
- FAG-Förderung in Bezug auf Sanierungsabschnitt Schule definieren und klären
- Kostenaufteilung in Förderbausteine EFRE / BEG / FAG
- Meldung Projektbausteine / Kosten an das Ministerium
Im Anschluss daran kann die Festlegung des EFRE-Budgets durch das Ministerium erfolgen.
Vor Einleitung dieser Schritte ist mit den Mitgliedsgemeinden des Grundschulverbands zu klären, ob diese eine Teilnahme am Projekt für den Grundschulverband erklären. Eine Umsetzung ohne die Grundschule ist nicht machbar und förderfähig.
Auf Ebene der 1. Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden im Grundschulverband gab es bereits verschiedenste Abklärungen. Nach Vorliegen der aktualisierten Kostenschätzungen (z.B. ohne Pfarrheim) und einer Aufteilung der Kosten auf den Grundschulverband sowie die Gemeinde, aber auch einer finanziellen Einsparungsabschätzung soll in einer interkommunalen Gemeinderatssitzung über das Projekt informiert werden. Noch vor der Sommerpause muss dann in den Gemeinderatsgremien über das Vorhaben beschlossen werden.
Bezüglich des im Umsetzungsfall durchzuführenden VgV-Verfahrens liegt ein Angebot des Fachbüros „gkProjektmanagement“ (Kitzingen) vor. Die Kosten für das Verfahren werden auf ca. 20.000 Euro geschätzt, Zeitdauer ca. 6 Monate. Über das VgV-Verfahren müsste das Planungsbüro für den Hochbau, wie für den technischen Part gefunden werden.
1. Bürgermeister Jungbauer gab hierzu einen Sachvortrag und erläuterte die einzelnen Punkte. Seiner Ansicht nach macht das Projekt auf jeden Fall Sinn. Zur Zeit wird mit der Vergabekammer abgeklärt, ob das VgV-Verfahren für beide Objekte gemeinsam durchgeführt werden muss oder aber nur für Hochbau und Technik getrennt.
Ein Gemeinderat regte an, es sollte auf eine zügige Entscheidung bei den Mitgliedsgemeinden gedrängt werden. Die Gremien der Mitgliedsgemeinden sollten sich relativ zeitnah entscheiden.
1. Bürgermeister Jungbauer hat aus diesem Grund eine zeitnahe interkommunale Sitzung vorgeschlagen, sobald alle noch offenen Fragen geklärt sind.
Er hofft, dass alle Gremien überzeugt werden können und eine Finanzierung geschultert werden kann.
Ein Mitglied merkte noch an, es ist wichtig zu kommunizieren, dass es in erster Linie um die Schule geht und durch die Förderung eine Chance besteht.
zur Kenntnis genommen
Annahme von Spenden 2022
Bei den Geschäftspartnern der Gemeinde und örtlichen Firmen wurde vor Weihnachten ein Spendenaufruf durch den 1. Bürgermeister Jungbauer wie üblich durchgeführt. Nachdem der Sozialfonds der Gemeinde mit Finanzmitteln gut gefüllt ist, wurde für Spenden für die Einrichtung einer „First-Responder“ Gruppe bei der Freiwilligen Feuerwehr Kirchheim aufgerufen.
Bisher sind für den Spendenzweck auf dem Konto der Gemeinde Kirchheim Spenden in Höhe von 7.710 Euro eingegangen (siehe Anlage).
Des Weiteren wurden für den Sozialfonds 2022 Spenden in Höhe von 5.784 Euro eingenommen.
Der Gemeinderat Kirchheim muss über die Annahme dieser Spenden beschließen.
Vier Gemeinderäte können gem. Art. 49 GO aufgrund persönlicher Beteiligung nicht an der Abstimmung teilnehmen.
Beschluss:
Der Gemeinderat Kirchheim stimmt der Annahme der oben angeführten Spenden zu.
Abstimmungsergebnis: Ja: 10 Nein: 0 Anwesend: 14 Persönlich beteiligt: 4
Vier Gemeinderäte haben gem. Art. 49 GO aufgrund persönlicher Beteiligung nicht an der Abstimmung teilgenommen.
Finanzierung des Tierschutzvereins Würzburg e.V. - Beratung über den Abschluss eines Vertrags über die Verwahrung von Fundtieren aus dem Gebiet der Gemeinde Kirchheim
Mit Schreiben vom 03.04.2023 fragte Landrat Thomas Eberth bei den Kommunen des Landkreises an, ob diese soweit noch nicht abgeschlossen zur Finanzierung des Tierschutzvereins Würzburg e.V. einen Vertrag über die Verwahrung von Fundtieren für die jeweiligen Gemeindegebiete sowie beschlagnahmten oder eingezogenen Tiere schließen.
Auf das dem Sachvortrag beigefügte Schreiben, wie auch den übersandten Mustervertrag wurde verwiesen.
Bis dato hat die Gemeinde Kirchheim keinen solchen Vertrag mit dem Tierheim Würzburg.
Die bisherigen Zahlungen für Fundtiere seit 2015:
Fundtiere Abrechnung Juli-Aug. 2015 109,42 Euro
Fundtiere Abrechnung Aug. 2018 223,46 Euro
Fundtiere Abrechnung Sept. 2019 339,46 Euro
Fundtiere Abrechnung Okt. 2019 342,46 Euro
Auf Grundlage der aktuellen Anzahl von rund 2.300 Einwohnern läge der Jahresbetrag für eine Vereinbarung mit dem Tierschutzverein Würzburg e.V. bei 713 Euro.
Aus Sicht der Verwaltung ist aufgrund der bisherigen Aufwendungen ein Abschluss eines Vertrags nicht erforderlich. Vom Gemeinderat war über den Abschluss eines Vertrags mit dem Tierschutzvereins Würzburg e.V. zu befinden.
Eine Gemeinderätin merkte an, sie sehe auch, dass ein solcher Vertrag alleine aus Sicht der bisherigen Kosten nicht nötig wäre. Als Gemeinde sollte man sich allerdings verpflichtet sehen, die Arbeit des Tierschutzvereins zu unterstützen, deshalb sprach sie sich für eine Mitgliedschaft aus.
1. Bürgermeister Jungbauer stellte hierzu fest, dass die Gemeinde einen Anteil an der Finanzierung des Tierschutzvereins bereits über die Kreisumlage mitträgt.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss eines Vertrags über die Verwahrung von Fundtieren aus dem Gebiet der Gemeinde Kirchheim sowie beschlagnahmten oder eingezogenen Tieren mit dem Tierschutzverein Würzburg e.V. wie vorgelegt zu.
Abstimmungsergebnis: Ja: 4 Nein: 11 Anwesend: 15
Schöffenwahl Bayern 2023; Beschlussfassung über die Aufnahme von Personen in die Vorschlagsliste
Zur Vorbereitung der Sitzungen der Schöffengerichte werden im Jahr 2023 die Schöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028 gewählt.
Entsprechende Informationen sowie ein Bewerbungsaufruf erfolgte u.a. über das gemeindliche Mitteilungsblatt.
Sämtliche Bewerber wurden in die Vorschlagsliste der Gemeinde aufgenommen.
Auf Nachfrage einer Gemeinderätin, wie viele Personen vorgeschlagen werden müssen erklärte 1. Bürgermeister Jungbauer, die Anzahl ist nicht bekannt.
Eine Gemeinderätin würde auch gerne die Bewerbungsunterlagen einsehen wollen.
1. Bürgermeister Jungbauer teilte hierzu mit, dass die Unterlagen in der Verwaltung vorliegen und bei entsprechender Meldung vor der Sitzung hätten eingesehen werden können.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Vorschlagsliste wie vorgetragen.
Abstimmungsergebnis: Ja: 15 Nein: 0 Anwesend: 15
Breitbandausbau
Die neue Gigabitrichtlinie des Bundes (Gigabit-RL 2.0) wurde veröffentlicht.
Beratungsleistungen wurden bereits in weiser Voraussicht in der ehemaligen Richtlinie (GFP) beantragt, welche im neuen Förderverfahren fortgeführt werden können. Hier kann zusätzlich eine Aufstockung der Fördermittel bis Mai beantragt werden, ein Antrag auf Fortführung ist nicht notwendig.
Für die Gemeinden Kirchheim, Geroldshausen und Gaukönigshofen sowie die Märkte Giebelstadt und Bütthard wurde der Start für ein kombiniertes Markterkundungsverfahren im Rahmen der Gigabitrichtlinie des Bundes 2.0 veranlasst. Nach Ablauf der Mindestfrist enden die Markterkundungsverfahren zeitgleich am 19.06.2023.
Der Baubeginn des 1. Abschnitts (Enge Gasse, Würzburger-Straße, Rathausstraße) hat in der letzten Woche stattgefunden.
Die Anwohner wurden entsprechend über die Baumaßnahme informiert. Nach Vorliegen des Bauzeitenplans werden die jeweiligen Anlieger der betreffenden Straßen rechtzeitig informiert.
Über das Verfahren zur Nachmeldung von Anschlüssen wird im Mitteilungsblatt informiert.
Eine Begehung der auszubauenden Straßen, in denen auch der Gehweg saniert werden könnte mit dem Bauausschuss ist geplant.
Anwesen Gemeldet Quote Kirchheim 436 344 78%
Friedhofstraße – Verkehrsdaten
Die Daten der Geschwindigkeitsmessung liegen vor. Sobald die Daten ausgewertet sind kann eine Sitzung des Bauausschusses stattfinden.
Lärmschutz Deutsche Bahn
Im August werden die Arbeiten planmäßig fortgeführt. Bis November sollen die Lärmschutzwände eingehoben werden. Das Planungsbüro muss noch bezüglich der beiden Treppen nachbessern.
Einkommensteuer – Anteil der Gemeinde
Im 1. Quartal 2023 gab es mit 400.000 Euro einen leichten Rückgang, im 1. Quartal 2022 waren es noch 424.996 Euro.
Sicherheitsbericht der Polizeiinspektion (PI) Würzburg-Land für die Gemeinde Kirchheim 2022:
Im Dienstbereich der PI ist die Anzahl der Kriminalstraftaten um 171 Fälle auf 2253 (Vorjahr 2082, 2020: 2261, 2019: 2307, 2018: 3084, 2017: 2400) gestiegen, die Aufklärungsquote liegt etwas niedriger mit 65,47 % als im Vorjahr (69,5 %). Die Häufigkeitszahl, sie drückt aus wie viele Straftaten im Jahr rechnerisch auf 100.000 Einwohner kommen, spiegelt die Kriminalitätsbelastung dar.
Sie liegt im Dienstbereich der PI bei 1758 (Vorjahr 1635, 2020: 1782, 2019: 1825, 2018: 2450, 2017: 1913), in Kirchheim bei 757 (Vorjahr: 2225), in Unterfranken bei 3505 (Vorjahr: 3123) und in Bayern bei 4260 (Vorjahr: 3869). Kirchheim zählt somit zu einer sehr sicheren Gemeinde, was die bekannten Straftaten in der Polizeilichen Kriminalstatistik anbetrifft. Insgesamt wird der Sicherheitszustand von der Polizei im Landkreis als sehr gut bezeichnet, der Landkreis wird auch wegen der niedrigen Häufigkeitszahl als einer der sichersten Dienstbereiche in Unterfranken bezeichnet.
In Kirchheim sind in der Statistik 17 Fälle (Vorjahr 42), erfasst, 9 (Vorjahr 27) davon konnten geklärt werden, was einer Aufklärungsquote von 52,90 % (Vorjahr 64,29 %) entspricht.
Bei den Rohheitsdelikten sind 4 erfasst, davon 1 Körperverletzungen und 2 Nötigungen. Diebstähle wurden 3 zur Anzeige gebracht, 2 Betrugsdelikte, sonstige Straftaten 5, davon 0 Beleidigungen, 5 Sachbeschädigungen, 1 wegen Rauschgiftkriminalität und 2 nach strafrechtlichen Nebengesetzen. Im Verkehrsbereich gab es 0 Straftaten und 25 Verkehrsunfälle, weiterhin gab es 0 Verkehrsüberwachungen.
Die Polizei weist darauf hin, dass der Dienstbereich seinem Ruf als sehr sicherer auch im letzten Jahr wieder gerecht wurde.
Bauleitplanverfahren Freiflächen-Photovoltaikanlage Hof Egenburg
Für die Bauleitplanung und die Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen muss noch etwas Zeit eingeplant werden, da die Rückmeldungen vom Planungsbüro entsprechend eingearbeitet werden müssen.
Folgende Punkte sind gefordert und zu erledigen:
- Erstellung eines Blendgutachtens
- Suche nach weiteren/anderen CEF-Flächen für die Feldlerche und dingliche Sicherung
- Abstimmung mit dem Landratsamt zur Verfahrensart bzw. genaueren Darstellung der technischen Umsetzung
Der Gemeinderat wird sich nach den Erledigungen vermutlich im Juni 2023 mit dem Thema befassen.
Grundschulverband
Im kommenden Schuljahr könnten 76 Kinder eingeschult werden. 50 Kinder kommen an die Grundschule, 5 Kinder gehen in eine andere Schule und 21 werden zurückgestellt. Daher gibt es voraussichtlich nur zwei Eingangsklassen.
1. Bürgermeister Jungbauer erläuterte kurz die Schülerprognose anhand einer Aufstellung.
Der Umzug des Sekretariats in das Erdgeschoss ist zwischenzeitlich vollzogen, die Räumlichkeiten für die Schulsozialarbeit und Verwaltungskraft der Mittagsbetreuung im Dachgeschoss werden zur Zeit hergerichtet.
Der Einbau der Lüftungsgeräte ist weitestgehend abgeschlossen, einige Restarbeiten sind noch zu erledigen.
Ferienbetreuung
In den Osterferien waren 27 Kinder angemeldet. Für das Hüttendorf im Sommer sind bisher erst 29 und 25 Kinder angemeldet. Es wäre allerdings schade, wenn dadurch das Ferienprogramm der Gemeinde nicht genutzt wird. Es gibt daher nochmals einen Aufruf im Mitteilungsblatt.
Reparatur Transporter Bauhof
Der Renault Transporter musste wie berichtet repariert werden. Für den Getriebeschaden übernahm Renault 70% als Kulanz, die Restkosten sowie einen Schaden am Schwungrad des Motors muss die Gemeinde übernehmen. Die Kosten beliefen sich für die Gemeinde auf rund 3.500 Euro.
Allianz Fränkischer Süden
Bezüglich des Regionalbudgets informierte 1. Bürgermeister Jungbauer, dass die Gemeinde Kirchheim in den letzten drei Jahren rund 45.000 Euro Förderung erhalten hat.
Stromliefervertrag
Laut Auskunft des Überlandwerks Schäftersheim sind die Preise zur Zeit stabil, daher sollte überlegt werden, ob man zum jetzigen Zeitpunkt den zum Ende diesen Jahres auslaufenden Stromlieferungsvertrag neu ausschreibt. Die Preise sind aktuell fast dreimal so hoch wie im bisherigen Vertrag.
Termin:
Die nächste Gemeinderatssitzung ist am 22.06.2023 um 19:30 Uhr. Die Bevölkerung ist dazu recht herzlich eingeladen.