Aktuelles aus dem Gemeinderat - Sitzungen vom 22.06.2023 und 13.07.2023
Sitzung vom 22.06.2023:
Freibad Kirchheim - Aktueller Sachstand der Sanierungsplanung
1. Bürgermeister Jungbauer gab in der Sitzung einen aktuellen Sachvortrag zum Sachstand.
Der Bauantrag ging Anfang der Woche ein, die Anfragen zwecks Nachbarschaftsbeteiligung wird nächste Woche vorgenommen. Herr Rausenberger war in der letzten Sitzung etwas überrascht von den Äußerungen des Gemeinderates zum Verzug. 1. Bürgermeister war nicht verwundert darüber, da der Druck der Bürger spürbar sei, weil diese keine 2. Badesaison wegen Sanierung verlieren wollen. Deshalb wird jetzt noch ein Gespräch mit Beteiligung der Verwaltung und des 2. Bürgermeisters stattfinden, da Herr Rausenberger Bedenken hat, ob es sinnvoll ist bei diesen Äußerungen des Gemeinderates weiterhin zusammenzuarbeiten.
Zur Förderung gingen bisher keine weiteren Unterlagen ein.
Die Übersendung des Bauantrags wurde durch das Büro Richter und Rausenberger mit Email vom 15.06.2023 angekündigt.
Der Bayerische Ministerrat hat bezüglich der Schwimmbadförderung in seiner Sitzung vom 13.06.2023 beschlossen, dass die Förderung von Sanierungsvorhaben deutlich erhöht wird. Nach ersten Abklärungen mit der Förderstelle an der Regierung von Unterfranken konnten unverbindlich in Erfahrung gebracht werden, dass die Gemeinde mit einer Förderquote von rund 50% der förderfähigen Kosten rechnen kann. Bis dato ist man aufgrund der aktuellen Richtlinien davon ausgegangen, dass 25% gefördert werden. Im Haushalt 2023 waren 415.000 Euro an Förderung vorgesehen. Auf die dem Gemeinderat bereits übersandten Unterlagen wird verwiesen.
Ein Gemeinderat erkundigte sich, ob es die zusätzliche Förderung nur aufgrund der Nutzung durch die Schule sowie Anbietung der Schwimmkurse gibt. 1. Bürgermeister Jungbauer führte dazu aus, dass kein Schulschwimmbecken notwendig ist, allerdings der Nachweis der Schwimmfähigkeit, was durch Frau Wolf und deren Schwimmkurse gegeben ist, von Bedeutung ist.
Erweiterung der Kindertagesstätte Gaubüttelbrunn - Aktueller Sachstand
Die Rohbauarbeiten beim Projekt sind zwischenzeitlich abgeschlossen, die Freigabe für die Lieferung der Fenster ist erteilt.
Sachstand weiterer Gewerke:
- 02a Zimmererarbeiten: Als Ergebnis der Verhandlungsvergabe liegt nun das wirtschaftlichste Angebot von der Firma Bachert, Bütthard vor. Das Angebot beläuft sich auf rund 23.600 Euro, das nächstliegende Angebot der Firma Dach & Holzbau Römhild lag bei 29.600 Euro, das der Firma Dümler, Giebelstadt bei 31.300 Euro. Die Schätzkosten betrugen 29.700 Euro.
Die Vergabe des Auftrags ist zwischenzeitlich erfolgt.
- 02b Dachdecker- und Spenglerarbeiten: Hier laufen Abklärungen über die Firma Bachert, ob die Spenglerarbeiten im Zuge des Gewerks 02a mit übernommen werden können. Die Restarbeiten aus dem Bereich 02b könnten dann separat vergeben werden, bzw. entfallen, sollte die Überdachung im Eingangsbereich abgerissen und durch eine neue ersetzt werden. Entsprechende Gespräche mit den Beteiligten sind derzeit im Gange.
- 04 Innenputz-_Spachtel-_Trockenbau-_Tapezier- und Malerarbeiten: Das erste Ergebnis der Verhandlungsvergabe liegt nun derzeit das wirtschaftlichste Angebot von der Firma Scheder, Kist, vor. Das Angebot beläuft sich auf rund 66.500 Euro, das der Firmengruppe Kaiser, Kleinrinderfeld, bei 74.300 Euro. Die Schätzkosten betrugen 84.800 Euro. Die Firma Scheder wurde beauftragt.
- 07 Schreinerarbeiten_Innentüren: Die Frist zur Abgabe von Angeboten läuft am 19.06.2023 im Zuge der Verhandlungsvergabe aus.
- 10 Heizung_Sanitär: Hier liegt im Rahmen der Verhandlungsvergabeein erstes Angebot der Firma Kemmer, Sulzdorf, vor. Es ist erkennbar, dass dies deutlich unter den Schätzkosten von 102.000 Euro liegen wird. Es laufen derzeit aber noch Abklärungen, sobald diese abgeschlossen sind, werden weitere Angebote eingeholt.
- 11 Elektro: Hier läuft derzeit die Verhandlungsvergabe noch.
Im Zuge der Verhandlungsvergabe konnten die Vergabesummen bereits deutlich gegenüber den Schätzkosten und auch den Ergebnissen der ersten Ausschreibung verringert werden. Es ist zu erwarten, dass bei den noch offenen Gewerken sich hier insgesamt ebenfalls ein positives Ergebnis gegenüber den Schätzkosten ergibt.
Auf die dem Sachvortrag beigefügten Kostengegenüberstellung des Architekturbüros Eckert und Partner wurde verwiesen.
Nachdem derzeit noch nicht alle Gewerke vergeben werden konnten, sind valide Aussagen zum Bauzeitenplan derzeit nicht möglich.
Zur Einrichtung der Übergangsgruppe im ehemaligen Schulhaus Gaubüttelbrunn ist wie bereits in der Sitzung vom 27.04.2023 informiert der Einbau einer zusätzlichen Treppenkonstruktion im Untergeschoss notwendig. Über diese ist der zweite bauliche Rettungsweg sicherzustellen, da die bestehende Leiter aufgrund der hohen Anzahl an Kindern (max. 28) nicht ausreichend ist. Die Pläne sind dem Sachvortrag beigefügt. Von der Schreinerei Daniel Breunig liegt nun ein Angebot für die Konstruktion vor, die Kosten für die Ausführung belaufen sich auf 5.800 Euro. Eine günstigere oder alternative Ausführung ist leider nicht möglich. Weitere Angebote wurden aufgrund der Auftragssumme keine eingeholt.
Die notwendigen Unterlagen zur baurechtlichen Nutzungsänderung für die Einrichtung der weiteren Übergangsgruppe im ehemaligen Schulhaus Gaubüttelbrunn wurden durch das Architekturbüro Eckert und Partner erstellt.
1. Bürgermeister Björn Jungbauer und 2. Bürgermeister Edwin Engert gaben in der Sitzung einen Sachvortrag.
Der Auftrag wurde an die Fa. Bachert erteilt, das Einweisungsgespräch fand statt. Es könnten zusätzliche Kosten entstehen, da im Treppenhaus zum ehemaligen Turnraum u.a. die Glaswolle ohne eine Dampfsperre eingebaut wurde. Die Holzvertäfelung sollte bestehen bleiben, deshalb Öffnung vor dem Fenstereinbau vorgenommen.
Die Fa. Pfannes, zuständig für den Rohbau, wird die Verkleidung abnehmen um zu sehen, wie der Zustand der Dächer ist, ob evtl. abgerissen werden muss und durch eine Neukonstruktion ersetzt werden muss. Die Kosten für die Dachdeckerarbeiten, Abdichtungen etc. belaufen sich bereits bei 9.000,- Euro.
Bei der Position 07 läuft die Frist zur Angebotsabgabe am 23.06.2023 aus. Es kristallisiert sich bereits jetzt heraus, dass die Schätzkosten um 10.000,- Euro – 15.000,- Euro überstiegen werden. Deshalb wäre eine Ermächtigung an den 1. Bürgermeister Jungbauer notwendig, auch aus Zeitgründen.
Ein Mitglied erkundigte sich, was ursächlich für die Kostenerhöhung in Position 07 wäre. 1. Bürgermeister Jungbauer antwortete, dass das Material für die Türen höhere Kosten verursacht.
Insgesamt kristallisierte sich heraus, dass die tatsächlichen Kosten größtenteils unter den Schätzkosten liegen. Bezüglich des Bauzeitenplanes kann darüber berichtet werden, sobald alle Verhandlungsvergaben vergeben sind.
Beschlüsse:
Der Gemeinderat nimmt den Sachvortag zustimmend zur Kenntnis. Der Beauftragung der Schreinerei Daniel Breunig für die Lieferung der weiteren Fluchttreppe für die Einrichtung der Regelgruppe im UG des Grundschulgebäudes wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: Ja: 14 Nein: 0
Der Gemeinderat ermächtigt den 1. Bürgermeister Jungbauer bezüglich des Gewerkes 07 die Vergabe an den wirtschaftlichsten Anbieter vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis: Ja: 13 Nein: 0 Anwesend: 14 Persönlich beteiligt: 1
Ein Gemeinderat hat gem. Art. 49 GO aufgrund persönlicher Beteiligung nicht an der Abstimmung teilgenommen.
Neubau einer Kindertagesstätte in Kirchheim - Aktueller Sachstand
Auf Ebene der Kindergartenleitung, des Trägervereins, des 1. Bürgermeisters Jungbauer und des Planungsbüros „sHoch2“ laufen derzeit die Planungen für den Neubau. Derzeit wird der Zuschussantrag durch das Planungsbüro in Abstimmung mit der Verwaltung erstellt. Der Brandschutznachweis wurde in Zusammenarbeit mit dem Büro Renninger erarbeitet. Weiterhin ist der Vermessungsantrag für die Teilung des Grundstücks (1. Grundstück = Wohnhaus – 2. Grundstück = Neubau) gestellt worden. Am 06.07.2023 findet die Teilung statt.
Im Zuge der Werkplanung gilt nun zu klären, ob für die Räumlichkeiten jeweils dezentrale Lüftungsgeräte verbaut werden. Vorgesehen sind Geräte in ähnlicher Bauart wie in der Grundschule, jedoch in der Wand verbaut. Für die drei Gruppenräume wird je Gerät mit Kosten von rund 20.000 Euro brutto gerechnet. Der Einbau von dezentralen Lüftungsgeräten ist keine Fördervoraussetzung. Es muss lediglich nachgewiesen werden, dass eine ausreichende Lüftung über die vorhandenen Fensteröffnungen möglich ist. Dieser Nachweis kann erbracht werden.
Bezüglich der Vor- und Nachteile von dezentralen Lüftungsgeräten wird auf die Diskussion und die Informationen zur Installation dieser an der Grundschule verwiesen.
Im Rahmen der Sanierung des Kindergartens Gaubüttelbrunn werden in beiden Gruppenräumen dezentrale Lüftungsgeräte eingebaut. In den Schlafräumen sind auch dort keine Geräte vorgesehen.
Der Trägerverein hat vor der Gemeinderatssitzung noch eine Vorstandsbesprechung, dabei wird in Abstimmung mit der Einrichtungsleitung ein Votum bezüglich der Fragestellung vorgenommen. Das Ergebnis wird durch 1. Bürgermeister Jungbauer in der Sitzung vorgestellt.
Vom Gemeinderat ist bezüglich des Einbaus von dezentralen Lüftungsgeräten in den Gruppenräumen eine Entscheidung zu treffen. Eine nachträgliche Ausstattung der Räumlichkeiten mit dezentralen Lüftungsgeräten ist jeweils möglich, hier ist der Installationsaufwand unter Wand jedoch höher.
1 Bürgermeister Jungbauer gab in der Sitzung einen Sachvortrag. Die Aussage, dass eine ausreichende Lüftung über die vorhandenen Fensteröffnungen möglich ist, stimmt so nicht mehr, da dann eine Raumhöhe von 2,90 m Vorhandensein müsste, was jedoch nicht der Fall ist. Kindergartenträgerverein und Kindergartenleitung wünschen sich eine dezentrale Lüftungsanlagen.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt den Sachvortrag und beschließt die Ausstattung der drei Gruppenräume mit dezentralen Lüftungsgeräten.
Abstimmungsergebnis: Ja: 13 Nein: 1
Einführung der Buslinie 490 zwischen Kirchheim und Kleinrinderfeld - Aktuelle Informationen
Zum 1. Juli 2023 startet die Buslinie 490 ihren Fahrbetrieb zwischen Kirchheim und Kleinrinderfeld und fährt zwischen Montag und Freitag im Korridor von 8 bis 18 Uhr. Weitere Informationen hierzu sind unter https://www.apg-info.de/linie490 zu finden.
Bezüglich des Neubaus der Bushaltestelle in der Kleinrinderfelder Straße gibt es am 19.06.2023 nochmals ein Abstimmungsgespräch mit der APG, da nun der genaue Fahrplan mit den Umlauf- und Wartezeiten bekannt ist.
Die beschränkte Ausschreibung für den Bau der Bushaltestelle läuft derzeit, die Submission ist am 30.06.2023 um 11 Uhr.
1. Bürgermeister Jungbauer gab in der Sitzung einen Sachvortrag. Es wird 8 Fahrpaare geben, die in der Zeit zwischen 8 und 18 Uhr verkehren. Der aktuelle Fahrplan ist bereits im Internet ersichtlich. Die Haltestelle sollte in der Kleinrinderfelder Straße eingerichtet werden, da ansonsten wegen fehlender Umlaufzeit nur 3 Minuten Umstiegszeit wären, wenn die Haltestelle an der Pizzeria verbliebe, was sehr kurz ist. An der Kleinrinderfelder Straße hätte man bereits eine Umstiegszeit von 6 Minuten. Der Bus hat immer in Kirchheim eine Wartezeit zwischen 5 und 20 Minuten, bevor dieser weiterfährt. Somit würde man eine Interimsbushaltestelle am Steinach einrichten. Der Landkreis bezuschusst diese zusätzliche Buslinie mit jährlich 60.000,- Euro, um den öffentlichen Nahverkehr attraktiver zu machen.
1. Bürgermeister Jungbauer schlägt vor, dass man die die Submission für den Bau der neuen Haltestellt stoppt, die Interimsbushaltestelle „Am Steinach“ einrichten und dann die Nutzung beobachtet. Danach ist eine Entscheidung des Gremiums zu treffen, ob sich die neue Bushaltestelle bewährt hat und die neue Buslinie auch gut genutzt wird.
Ein Gemeinderat fragte nach, wie die Bushaltestelle zu erkennen sei. Hierzu antwortete der 1. Bürgermeister Jungbauer, dass ein Schild an dieser Stelle errichtet wird. 1. Bürgermeister Jungbauer merkte an, dass die Bushaltestelle an der Bank am kurzen Gehweg „Am Steinach“ eingerichtet wird.
Ein Mitglied erklärt sich nicht mit der Errichtung der neuen Bushaltestelle einverstanden. Es würden dann wieder Unterhaltungskosten für den Bauhof anfallen, der bereits schon ausgelastet ist und er sieht keine Notwendigkeit zur Umsetzung der Maßnahme. 1. Bürgermeister Jungbauer merkte an, dass die Situation auf der Kreuzung noch gefährlicher werden könnte, wenn Personen, die vom Zug kommen, zügig zum Bus müssen, um diesen nicht zu verpassen.
Eine Gemeinderätin informierte darüber, dass die Rentabilität der Nutzung der APG nur bei 1/3 Nutzung vorhanden ist. Da jedoch um 6.55 Uhr kein Bus von Kleinrinderfeld weiterfährt, was u. a. für Pendler wichtig wäre, ist es fraglich, ob das dann so angenommen wird. 1. Bürgermeister Jungbauer betonte nochmals, dass die Buslinie nicht für den Schülerverkehr gedacht ist, sondern z. B. für Besucher des Freibades aus Kleinrinderfeld, für die Anbindung zum Ärztehaus von Kirchheim nach Kleinrinderfeld. Evtl. werden auch Einkäufe von den Bürgern aus Kleinrinderfeld in Kirchheim getätigt, wobei diese auch Busanbindung nach Kist hätten.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis und plädiert für den Stopp der Submission, der Einrichtung einer Interimsbushaltestelle „Am Steinach“ für ½ Jahr zur Beobachtung, um danach eine endgültige Entscheidung zu treffen.
Abstimmungsergebnis: Ja: 14 Nein: 0
Gesetz zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile für Beamte
Die Besoldung der bayerischen Beamtinnen und Beamten war in den vergangenen Jahren verfassungswidrig zu niedrig bemessen. Um diesem Problem abzuhelfen, hat der Bayerische Landtag eine Änderung des Bayerischen Besoldungsgesetzes beschlossen, durch die der bisherige Familienzuschlag zu einem neuen Orts- und Familienzuschlag weiterentwickelt wurde. Das Gesetz zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile ist am 1. April 2023 in Kraft getreten.
Es regelt darüber hinaus Nachzahlungen für die Zeit vom 1. Januar 2020 bis zum 31. März 2023. Eine solche Nachzahlung darf aber nur erfolgen, wenn ein Beamter das Fehlen der Amtsangemessenheit der Alimentation in dem jeweiligen Haushaltsjahr durch Widerspruch oder Klage geltend gemacht hat (entsprechende Widersprüche liegen vor) oder wenn der jeweilige Dienstherr allgemein auf das Erfordernis der zeitnahen Geltendmachung im jeweiligen Haushaltsjahr verzichtet hat.
Seitens des Bayerischen Gemeindetags wird den Kommunen generell empfohlen, zur Gleichbehandlung aller bayerischen Beamten auf die zeitnahe Geltendmachung der Nachzahlungen der Jahre 2020 bis 2022 zu verzichten und darüber einen entsprechenden Gremiumsbeschluss zu veranlassen.
Für den Bereich der Gemeinde Kirchheim (1. Bürgermeister Jungbauer) hat das neue Gesetz keine konkreten monetären Auswirkungen.
Entsprechende Haushaltsmittel wurden im Haushalt 2023 auch nicht eingeplant.
Eine Beschlussfassung ist somit hinfällig.
Vorberatung über die Aufstellung eines restaurierten Bildstocks - Pieta vor dem Kreuz, ehemaliger Standort Mergentheimer Straße, Denkmalliste D-6-79-153-14
Der Bildstock, Pieta vor dem Kreuz in der Mergentheimer Straße auf Höhe der Auffahrt zur Sportplatzrampe wurde Ende 2020 auf Initiative des Gemeinderats Dr. Günzel sowie Herrn Marcus Hofmann (Geschäftsführer Kirchheimer Kalksteinwerke) abgebaut und wurde in der Staatlichen Fachschule für Steinbearbeitung in Wunsiedel im Rahmen einer Meisterarbeit für die Gemeinde kostenfrei restauriert.
Für die Restaurierung wurde seinerzeit die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis bei der unteren Denkmalschutzbehörde am Landratsamt Würzburg eingeholt. Der Bildstock ist in der Denkmalliste unter der Nummer D-6-79-153-14 eingetragen.
Wie bereits mehrfach im Gremium berichtet und kurz diskutiert gibt es nun Überlegungen, den Bildstock eventuell nicht mehr am alten Standort aufzustellen, sondern einen neuen zu suchen. Der Bildstock ist derzeit abgebaut und wird am Bauhof gelagert.
Im Zuge des Neubaus des Radwegs zwischen der Norma und dem Schwimmbad gäbe es nun die Möglichkeit den Bildstock dort an einem der beiden geplanten Aufenthaltsplätzen neu aufzubauen, oder diesen wieder am bisherigen Standort wieder zu platzieren. Die aktuellen Pläne sind dem Sachvortrag beigefügt.
Die Versetzung des Bildstocks wäre nach dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz erlaubnispflichtig Ein neuer Standort wäre mit dem Kreisheimatpfleger, Herrn Kleinfeld, und dem Gebietsreferenten vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege abzustimmen. Nach einem Ortstermin mit Herrn Kleinfeld im Juli 2021 teilte dieser mit, dass der ehemalige Standort ihm als nicht besonders geeignet erscheint. Um den Bildstock näher zu betrachten oder dort ein Gebet zu sprechen muss man eine stark befahrene Straße überqueren, da auf dieser Straßenseite kein Gehweg ist. Da es sich nicht um den historischen Standort in der Flur handelt besteht aus seiner Sicht nichts gegen eine neue Standortsuche unter strengen Kriterien und Einbindung der Fachstellen.
Herr Gemeinderat Dr. Günzel und 1. Bürgermeister Jungbauer werden in der Sitzung einen Sachvortrag geben.
Vom Gemeinderat ist zu entscheiden ob und in welchem Umfang die Bevölkerung am Entscheidungsfindungsprozess zu beteiligen ist.
Zur Geschichte des Bildstocks:
Die Pieta stand bis etwa 1866 auf dem Gelände der heutigen Bäckerei Scheckenbach im Bereich der heutigen Bahntrasse. Als die Bahnstrecke gebaut wurde, hat man den Bildstock nicht einfach beseitigt, sondern einen geeigneten neuen Standort gesucht und gefunden, den an der Mergentheimer Straße. Damals hat man bei der Aufstellung zwei Eschen daneben gepflanzt, die erst vor etwa 10 Jahren gefällt und durch neue Bäume ersetzt wurden. Der Bildstock wurde von Frau Krieger gestiftet und diese wohnt seinerzeit in der Vorstadt.
(Quelle Herr Edgar Berthold, Juni 2021)
Ein Gemeinderat plädierte für die analogen Erklärungen durch Einleger im Mitteilungsblatt mit den 3 Vorschlägen zum Ankreuzen und einer Freitextmöglichkeit.
Ein Mitglied sprach sich für den Standort an der Sitzgruppe der Sportplatzbrücke aus, da dort eine höhere Frequentierung zu erwarten ist als am Radweg.
Mehrere Gemeinderäte plädierten für den Standort am Radweg. Hierzu merkte eine Gemeinderätin an, dass die Radfahrer ihre Räder nicht an die Pieta anlehnen sollten und die Wetterseite bei der Aufstellung der Pieta zu beachten ist.
Das Gremium entschied sich, die Bevölkerung durch die Einleger im Mitteilungsblatt an der Entscheidungsfindung zu beteiligen.
Elektro Ladesäule Norma
Im Zeitraum 01.12.2022 bis 31.05.2023 wurden rund 1.043 kWh in 114 Ladevorgängen bezogen. Im Zeitraum 01.12.2021 bis 30.11.2022 wurden rund 3.000 kWh in 226 Ladevorgängen bezogen. Tendenziell liegt der durchschnittliche Verbrauch an anderen Säulen weiterhin über dem in Kirchheim an der Norma.
Ganztagsbetreuung an der Grundschule Kirchheim
Nach einer Änderung der Richtlinie durch das Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK) ist eine mögliche Erweiterung der Mittagsbetreuung am Standort Kleinrinderfeld nun grundsätzlich förderfähig. Die Vorgaben des Ministeriums wurden insoweit geändert, dass das Angebot der Mittagsbetreuung an einem weiter entfernten Standort vom Schulhaus weiter bestehen kann, wenn diese bisher beanstandungsfrei funktionierte.
Es ist daher nun möglich, dass bei einem bereits bestehenden Angebot einer Mittagsbetreuung, das in größerer Entfernung und unter Umständen über Gemeindegrenzen hinweg durchgeführt wird, nachvollziehbar dargelegt werden kann, dass ein Ausbau am Schulstandort selbst unmöglich oder jedenfalls unzumutbar ist, im Sinne des Bestandsschutzes auch Erweiterungen genehmigt und gefördert werden. Von der Regierung von Unterfranken wurde zwischenzeitlich mitgeteilt, dass dies bei der Mittagsbetreuung an der Grundschule Kirchheim der Fall ist.
Ferienbetreuung
Derzeit sind 79 Kinder für die erste Woche und für die zweite Woche 60 Kinder angemeldet. Die Anmeldungen liegen damit noch deutlich unter denen des letzten Jahres. Die Buslinie 490 würde sich vor allem für ältere Kinder zum Pendeln rentieren. Diese Woche findet noch eine Besprechung mit dem Personal statt. Es könnten bis zu 100 Kinder betreut werden.
Mittagsbetreuung
Die Anmeldung für die Mittagsbetreuung läuft über das Onlineportal sehr gut.
Für das kommende Schuljahr wurden nun sieben Betreuungsgruppen beantragt, ebenso die höhere Förderung aufgrund des neuen pädagogischen Konzepts.
Förderung FAG Art. 13h Straßenausbaupauschalen
Durch den Freistaat Bayern wurden für dieses Jahr als Straßenausbaupauschale 49.619 Euro zugewiesen, diese sind die Kompensation für den Wegfall der Straßenausbaubeiträge. Im Haushalt vorgesehen waren 35.000 Euro, im Kalenderjahr 2022 erhielt die Gemeinde 54.122 Euro.
Abnahme Egenburgstraße
Die Abnahme der Sanierungsarbeiten der Egenburgstraße ist erfolgt. Von der Firma Pfeuffer Bau müssen noch die Baustelleneinrichtungsfläche im Herbst angesät werden, ebenso müssen die Randstreifen noch mit Erde angedeckt werden. Auch diese Arbeiten sollen witterungsbedingt im Herbst stattfinden.
Die Schlussrechnungsstellung ist in Stellung und zeigt auf, dass die Kosten unter dem Ansatz liegen werden.
Renaturierung Moosbach
Kürzlich fand das Baueinweisungsgespräch mit der Firma Hell statt. Die Bauarbeiten sollen am 03.07.2023 beginnen, die Fläche wurde kürzlich nochmal abgemäht, das gelagerte Holz wird bis 30.062023 abgeholt.
Die Firma Hell wird zuerst mit den Modellierungsarbeiten beginnen, dann mit der Bachumlegung. Wann mit dem Brückenbau und der Anlage der neuen Böschung zum Rothweg begonnen wird, ist derzeit noch unklar.
Für das per Bescheid notwendige Abfischen des Moosbachs (je nach Wasserstand) wurde ein Fischer beauftragt. Die Vergabesumme für das Elektrofischen beläuft sich auf rund 2.300 Euro, die für die notwendige Muschelsuche auf rund 1.500 Euro und die für die notwendige Suche nach Krebsen auf rund 1.500 Euro.
Anerkennung LEADER LAG Süd-West-Dreieck e.V.
Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat die LAG Süd-West-Dreieck e.V. für die Förderperiode 2023-2027 als Lokale Aktionsgruppe (LAG) anerkannt hat und ein Budget in Höhe von 1.777.000 Euro für die Projektförderung zur Verfügung stellt. Die Gemeinde Kirchheim ist Mitglied der LAG, Gemeinderat Thomas Haaf ist im Vorstand der LAG.
Die notwendige Förderrichtlinie liegt noch nicht vor, die Umstellung auf ein digitales Antragsverfahren bedarf noch etwas Zeit, daher können derzeit noch keine Förderanträge gestellt werden. Sobald die Richtlinie vorliegt und eine Antragsstellung möglich ist, wird gesondert informiert.
Eine Möglichkeit wäre die Schaffung zusätzlichen Raums in der Turnhalle.
Für die Stelle des LAG-Managements gingen zahlreiche Bewerbungen ein und Frau Luise Heller wurde als LAG-Managerin eingestellt, sie wird ihre Tätigkeit zum 1. September 2023 aufnehmen.
Sachbeschädigungen
Im Ortsbereich gab es in jüngster Zeit wieder mehrere Sachbeschädigungen, u.a. wurde eine Bank im Bereich der Norma aus der Verankerung gerissen und fortgetragen. Im Bereich des Neubaugebiets Am Rimbach wurden Zäune an Privatanwesen beschädigt. Auch der Trimm Dich Pfad wurde wieder beschmiert.
Biber Am Moosbach
Die Biber am Moosbach machen wieder richtig Arbeit. Kürzlich wurde durch die Mitarbeiter des Bauhofs mit Unterstützung von Michael Hein, dem Biberbeauftragten des Landkreises Würzburg und Vorsitzenden des Bayerischen Jagdverbands der Kreisgruppe Würzburg und weiteren Helfern vorhandene Biberdämme modifiziert. Diese lassen nun mit speziell präparierten Rohren wieder ausreichend Wasser durch die Bauwerke. Damit konnte der Wasserspiegel hinter diesen verringert und damit Ausuferungen auf landwirtschaftlichen Flächen verringert werden, gleichzeitig bleibt den Tieren genügend Lebensraum.
Rückblick Siebenertag
Der Siebenertag wurde von allen Beteiligten als sehr würdig und gelungen bezeichnet. Ein Dank gilt insbesondere allen Helferinnen und Helfern der Freiwilligen Feuerwehr, sowie den örtlichen Siebenern.
Termin mögliche Neuwahl Bürgermeister
Nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht wäre eine etwaige Neuwahl am 14.01.2023 festzusetzen.
Sitzung vom 13.07.2023:
9. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan der Gemeinde Kirchheim
a) Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB, der frühzeitigen Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
b) Billigung des Entwurfs vom 13.07.2023
c) Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.2 BauGB
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 17.02.2022 die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kirchheim für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage rund um Hof Egenburg beschlossen.
Die Flächennutzungsplanänderung sowie die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgen im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 BauGB.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.01.2023 den Vorentwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan der Gemeinde Kirchheim und die Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 29.12.2022 gebilligt.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB hat in der Zeit vom 21.02. bis 27.03.2023 stattgefunden.
Vom Gemeinderat waren die Behörden/Träger öffentlicher Belange, welche Einwendungen/Anregungen vorgebracht haben, abzuwägen. Das Planungsbüro TEAM 4, Nürnberg, hat hierzu die Abwägungsvorlage vom 01.07.2023 vorgelegt, aus der die Abwägung und der Beschlussvorschlag zu entnehmen ist.
Anschließend war der sich daraus ergebende Entwurf zu billigen sowie die Durchführung die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zu beschließen.
Der vom Planungsbüro TEAM 4, Nürnberg, ausgearbeitete Entwurf in der Fassung vom 13.07.2023 war dem Sachvortrag beigefügt.
Herr Wehner vom Planungsbüro TEAM 4 hat an der Sitzung teilgenommen und erläuterte den vorgelegten Entwurf einschließlich der eingearbeiteten Änderungen bei den Festsetzungen.
Anschließend gab er die eingegangenen Stellungnahmen zur Kenntnis und erläuterte diese.
Es erfolgte eine kurze Diskussion aufgrund eines Einwands bezüglich des Wanderweges zwischen Kirchheim und Kleinrinderfeld entlang des Rimbachs. Es wurde hierzu nachgefragt, ob die Möglichkeit besteht, entlang der Ackerfläche zu laufen.
Herr Wehner stellte hierzu fest, dass ein Weg entlang des Rimbachs in der historischen Karte nicht vermerkt ist und nur der Rimbachgraben mit Grabensaum und beidseitig Ackerflächen dargestellt ist. Die Wegeverbindung vom Hof Egenburg zum Rimbach befindet sich in privatem Eigentum.
1. Bürgermeister Jungbauer fügte an, dass diese Wegeverbindung nicht offiziell als Wanderweg ausgewiesen werden kann.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt folgendes:
1. Alle Abwägungen werden in Form einer Sammelabstimmung beschlossen.
Abstimmungsergebnis: Ja: 15 Nein: 0
2. Die während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen und gemäß den Abwägungen und Beschlussvorschlägen des Planungsbüros TEAM 4, Nürnberg vom 01.07.2023 entsprechend abgewogen.
Abstimmungsergebnis: Ja: 14 Nein: 1
3. Der Entwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan der Gemeinde Kirchheim im Bereich „Photovoltaikanlage Hof Egenburg“ und die Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 13.07.2023 werden gebilligt.
Abstimmungsergebnis: Ja: 14 Nein: 1
4. Die Verwaltung wird mit der Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB, der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbarkommunen nach § 2 Abs. 2 BauGB entsprechend den Verfahrensschritten des Baugesetzbuches (BauGB) wird beauftragt.
Abstimmungsergebnis: Ja: 14 Nein: 1
Freiflächen-Photovoltaikanlage rund um Hof Egenburg;
Bebauungsplan mit Grünordnungsplan "Photovoltaikanlage Hof Egenburg"
a) Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB, der frühzeitigen Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
b) Billigung des Entwurfs vom 13.07.2023
c) Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.2 BauGB
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 17.02.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans mit Grünordnungsplan für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage rund um Hof Egenburg beschlossen.
Die Flächennutzungsplanänderung sowie die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgen im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 BauGB.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.01.2023 den Vorentwurf des Bebauungsplans mit Grünordnungsplan und die Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 29.12.2022 gebilligt.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB hat in der Zeit vom 21.02. bis 27.03.2023 stattgefunden.
Vom Gemeinderat waren die Behörden/Träger öffentlicher Belange, welche Einwendungen/Anregungen vorgebracht haben, abzuwägen. Das Planungsbüro TEAM 4, Nürnberg, hat hierzu die Abwägungsvorlage vom 01.07.2023 vorgelegt, aus der die Abwägung und der Beschlussvorschlag zu entnehmen ist.
Anschließend war der sich daraus ergebende Entwurf zu billigen sowie die Durchführung die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zu beschließen.
Der vom Planungsbüro TEAM 4, Nürnberg, ausgearbeitete Entwurf in der Fassung vom 13.07.2023 war dem Sachvortrag beigefügt.
Herr Wehner vom Planungsbüro TEAM 4 hat an der Sitzung teilgenommen und erläuterte den vorgelegten Entwurf.
Anschließend gab er die eingegangenen Stellungnahmen zur Kenntnis und erläuterte diese.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt folgendes:
1. Alle Abwägungen werden in Form einer Sammelabstimmung beschlossen.
Abstimmungsergebnis: Ja: 15 Nein: 0
2. Die während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen und gemäß den Abwägungen und Beschlussvorschlägen des Planungsbüros TEAM 4, Nürnberg vom 01.07.2023 entsprechend abgewogen.
Abstimmungsergebnis: Ja: 14 Nein: 1
3. Der Entwurf des Bebauungsplans mit Grünordnungsplan „Photovoltaikanlage Hof Egenburg“ und die Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 13.07.2023 werden gebilligt.
Abstimmungsergebnis: Ja: 14 Nein: 1
4. Die Verwaltung wird mit der Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB, der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbarkommunen nach § 2 Abs. 2 BauGB entsprechend den Verfahrensschritten des Baugesetzbuches (BauGB) wird beauftragt.
Abstimmungsergebnis: Ja: 14 Nein: 1
Vorstellung der Sing- und Musikschule Würzburg und die Möglichkeit der Kooperation mit örtlichen Musikvereinen
Die Sing- und Musikschule Würzburg bietet in Stadt und einem Großteil des Landkreises Würzburg durch ihren Unterricht Kindern und Jugendliche die Möglichkeit das Musizieren zu erlernen. In der Gemeinde Kirchheim bietet die Sing- und Musikschule verschiedene Unterrichte an, aktuell werden die Musikstunden in der Grundschule abgehalten.
Seit kurzer Zeit hat die Sing- und Musikschule auch eine Kooperation mit den Fränkischen Jägern Gaubüttelbrunn und bietet für das Schuljahr 2023/24 Kurse an. Der Unterricht findet jeweils montags in der Musikhalle Gaubüttelbrunn statt (außer in den Schulferien).
Es werden vier Gruppen angeboten (zwei Mal Musikgarten und zwei Mal Musikalische Früherziehung). Die Unterrichtsgebühr für den Musikgarten beträgt 150,- Euro für ein halbes Jahr. Die Unterrichtsgebühr für die Musikalische Früherziehung beträgt 230,- Euro für ein Jahr. Vereinsmitglieder erhalten einen Nachlass von 5% auf die Unterrichtsgebühr.
Weitere Informationen zur Einrichtung gibt es unter: https://www.musikschule-wuerzburg.de/.
1. Bürgermeister Jungbauer begrüßte Herrn Stephan Schmitz (Pädagogische Schulleitung) und Herrn Jürgen Semmel (Geschäftsleitung des Zweckverbands Sing- und Musikschule Würzburg). Herr Schmitz stellte die Institution und mögliche Kooperationen mit örtlichen Musikvereinen sowie die Leistungen und das Angebot der Sing- und Musikschule anhand einer Präsentation vor.
Herr Semmel ergänzte die Ausführungen hinsichtlich der aktuellen Entwicklungen in Zahlen. Ca. 1 % der Bevölkerung nimmt aktuell Musikangebote in Anspruch.
1. Bürgermeister Jungbauer bedankte sich bei den Herren für die Vorstellung.
Der 1. Vorsitzende des Musikvereins Eintracht Gaubüttelbrunn e.V., Gemeinderat Thomas Haaf gab anschließend die Beweggründe des Vereins, diese Kooperation einzugehen sowie das geplante Angebot zur Kenntnis. Bisher liegen 36 verbindliche Anmeldungen vor, das sind vier Gruppen.
1. Bürgermeister Jungbauer bedankte sich für das Engagement des Vereins.
Gemeinderat Thomas Haaf führte weiter aus, geplant ist den Unterricht Montags abzuhalten. Dieser Termin überschneidet sich leider mit einer Sportgruppe des Turnvereins, lässt sich jedoch nicht vermeiden.
Auf Nachfrage eines Gremiumsmitglieds erläuterte Herr Schmitz abschließend noch das Konzept des Instrumentenkarussells.
Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen auf Grundlage der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0
Die Gemeinde Kirchheim befindet sich aktuell im interkommunalen Ausbau eines Glasfasernetztes gemeinsam mit den Gemeinden Bütthard, Gaukönigshofen Geroldshausen und Giebelstadt. Hierfür erhält die Gemeinde eine Förderung auf Grundlage der Bayerischen Gigabitrichtlinie.
Das neue Förderprogramm des Bundes Gigabit-RL 2.0 ermöglicht nun auch die Förderung von Adressen, die nicht mit Bandbreiten 200 Mbit/s im Upload und Download bzw. mit mindestens 500 Mbit/s im Download versorgt sind. Dies betriff somit alle Anwesen im Gemeindebereich, welche derzeit nicht im bayerischen Förderverfahren sind. Förderfähig sind nur noch Glasfaseranschlüsse. Die Verlegung erfolgt bis ins Haus. Dem Eigentümer entstehen dabei keine Kosten, es muss auch kein Tarif gebucht werden.
Es wurde vorab eine zweimonatige Markterkundung durchgeführt. Dabei wurde eine Adressliste des Bundes in Abstimmung mit dem bayerischen Breitbandzentrum genutzt. Netzbetreiber konnten ihre aktuellen Bandbreiten sowie Planungen für einen eigenwirtschaftlichen Ausbau adressgenau melden.
Nach Auswertung der Markterkundung wurden für die Gemeinde Kirchheim 414 Adressen als förderfähig erfasst. Ein eigenwirtschaftlicher Ausbau wurde nicht gemeldet.
Die Ergebnisse der Markterkundung waren den dem Sachvortrag beigefügten Karten zu entnehmen. Nach dem derzeitigen Glasfaserausbau über die Bayerische Gigabitrichtlinie werden 485 der 899 Adressen im Gemeindebereich einen FTTH Anschluss haben. Bei 414 Adressen ist dies dann noch nicht der Fall.
Die Infrastrukturkosten für den FTTH Ausbau dieser 414 Adressen wurden im Gigaportal des Bundes mit 3.726.000,00 Euro mit Richtwerten berechnet. Welche genauen Kosten anfallen ist derzeit unklar, die Berechnung erfolgt nur mit Richtwerten. Die Förderquote bei der Bundes Gigabit-RL 2.0 liegt bei 90 %. Davon entfallen 50 % auf Bundesmittel und 40 % auf Landesmittel des Freistaats Bayern. Die benötigten Eigenmittel der Gemeinde liegen demnach bei 10 %.
Zur Sicherung der Fördermittel ist bis zum 15.10.2023 ein vorläufiger Förderantrag zu stellen. Dies dient zur Sicherung möglicher Fördermittel und ist mit keinen Kosten verbunden. Es ist derzeit unklar, ob im kommenden Jahr Fördermittel zur Verfügung stehen.
Im nächsten Jahr kann dann ein Auswahlverfahren gestartet werden. Dazu ist nochmals ein gesonderter Gemeinderatsbeschluss notwendig. In diesem Beschluss wird dann das exakte förderfähige Ausbaugebiet festgelegt. Zu diesem Zeitpunkt kann auch noch auf ein Auswahlverfahren verzichtet werden. In diesem Fall wäre der Förderbescheid zurückgegeben.
Der Eintritt ins Förderverfahren hat zum jetzigen Zeitpunkt von jeder Gemeinde separat zu erfolgen. Im weiteren Verlauf kann entschieden werden, ob die weiteren Schritte für den FTTH Ausbau wie im derzeit sich in der Bauausführung befindlichen Verfahren wieder interkommunal erfolgen soll.
Vom Gemeinderat war über die Stellung eines vorläufigen Förderantrags zur Sicherung von Fördermitteln im Bundesprogramm Gigabit-RL 2.0 zu beschließen.
Aus Sicht der Verwaltung sollte der Förderantrag zur Sicherung von Fördermitteln im Bundesprogramm Gigabit-RL 2.0 gestellt werden, da damit alle derzeit sich noch nicht im Ausbau befindlichen Anwesen mit einem FTTH-Glasfaseranschluss versehen werden könnten. Es ist derzeit auch unklar, ob in absehbarer Zeit ein flächendeckender FTTH Ausbau durch einen Netzbetreiber eigenwirtschaftlich erfolgt.
1. Bürgermeister Jungbauer gab in der Sitzung einen entsprechenden Sachvortrag hierzu. Laut Auskunft der Telekom ist nach jetzigem Stand kein eigenwirtschaftlicher Ausbau geplant.
Die Beratung in diesem Verfahren erfolgt wieder vom Büro Dr. Först Consult aus Würzburg, wie bereits in den anderen Vorhaben zur Erlangung von Fördermitteln für den Breitbandausbau.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, einen vorläufigen Förderantrag zur Sicherung von Fördermitteln im Bundesprogramm Gigabit-RL 2.0 zu stellen.
Abstimmungsergebnis: Ja: 15 Nein: 0
Frühlingstraße - Beauftragung der Straßenbeleuchtungsanlage
Im Zuge des derzeit laufenden Glasfaserausbaus soll in der Frühlingstraße durch die N-ERGIE Netz GmbH die Stromversorgung bei den dortigen Anwesen von den Dachständern auf erdverkabelte Leitung umgebunden werden. Die Straßenbeleuchtung in der Straße ist derzeit an einer Stelle mit Freileitung angeschlossen. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen die Beleuchtungsanlage in der gesamten Straße mit neuen Masten und LED-Köpfen zu erneuern. Für die Neuinstallation der Straßenbeleuchtungsanlage in der Frühlingstraße liegt ein Angebot der N-ERGIE Netz GmbH vor.
Die Kosten für die Neuanschaffung von insgesamt 13 Leuchten belaufen sich bei der Verwendung des Typs I-TRON one A auf 26.435 Euro inklusive der erforderlichen Kabelverlegung und Umstellung auf Erdverkabelung.
1. Bürgermeister Jungbauer gab in der Sitzung einen entsprechenden Sachvortrag zur Kenntnis.
Im Zuge des derzeitigen Glasfaserausbaus werden auch die Anwesen in der Friedenstraße mit FTTH angeschlossen. Nachdem dort laut aktuellem Stand bereits ein Leerrohr im Gehweg vorhanden ist, müssen für die Anwesen nur Kopflöcher erstellt werden. Somit kann die Stromversorgung im Zuge des Glasfaserausbaus nicht auf Erdverkabelung umgestellt werden. Die Dr.-Böckler-Straße ist im jetzigen Ausbaubereich für Glasfaser nicht beinhaltet.
Seitens der Verwaltung wurde vorgeschlagen, die Straßenbeleuchtungsanlage im dortigen Bereich bei der N-ERGIE Netz GmbH zu beauftragen.
Im Haushalt sind Finanzmittel in Höhe von 30.000 Euro für die Maßnahme bereitgestellt.
Nach kurzer Diskussion über die Standorte der Leuchten schlug GR Stück vor, evtl. die Lampe an der Ecke Frühlingstraße wegzulassen.
1. Bürgermeister Jungbauer stellte fest, dass die geplanten Standorte so von der N-ERGIE berechnet wurden. Außerdem sollten die Lampen immer auf der Gehwegseite stehen.
Auf Nachfrage einer Gemeinderätin, was ein Lampenkopf im Vergleich zu Retrofin kostet teilte 1. Bürgermeister Jungbauer mit, die Kosten für den Lampenkopf belaufen sich auf 532 Euro, für Retrofin 85 Euro. Eine weitere Nachfrage war, ob die Lampen nicht alle 6 Jahre getauscht werden müssen verneinte er.
Ein Mitglied sprach sich gegen den Tausch aus, weil ihres Wissens die Beleuchtungspflicht für Kommunen nur im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten greift.
Ein Gemeinderat stimmte dem zu und sprach sich für den Vorschlag eines anderen Mitglieds aus, eine Lampe wegzulassen. 1. Bürgermeister Jungbauer merkte an, dass dies eine Entscheidung des Gremiums ist, was gewünscht wird.
Ein Mitlglied betonte, er verstehe die Diskussion über den Wegfall einer Leuchte nicht. Er würde sich nicht anmaßen, darüber zu entscheiden, wenn es von Fachleuten befürwortet wird.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Beauftragung der Errichtung der Straßenbeleuchtungsanlage durch die N-ERGIE Netz GmbH für die Frühlingstraße, Friedenstraße und Egenburgstraße wie vorgestellt zu.
Abstimmungsergebnis: Ja: 13 Nein: 2
Energetische Sanierung der Grundschule Kirchheim und des Rathauses sowie die Errichtung eines Nahwärmenetzes über das Förderprogramm des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
Der Freistaat Bayern fördert über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) die energetische Sanierung kommunaler Gebäude. Beantragt wurde durch die Gemeinde Kirchheim über das Förderprogramm eine energetische Sanierung des Rathauses, der Grundschule und die Errichtung einer sog. Energiegemeinschaft (kleines Nahwärmenetz). Über letztere könnte die Wärmeversorgung der Schule und des Rathauses erneuert werden, die Wärmeerzeugung beider Gebäude würde mittels Hackschnitzelanlage erfolgen.
Der Gemeinderat hat sich bereits mehrfach mit dem Förderverfahren befasst, letztmals in einer interkommunalen Sitzung mit den Gemeinderäten aus Geroldshausen und Kleinrinderfeld am 12.07.2023 in der Grundschule Kirchheim. Auf die bisherigen Informationen und Beschlüsse wurde ausdrücklich verwiesen.
Im Nachgang der interkommunalen Sitzung galt vom Gremium zu befinden, ob die Zustimmung zum Vorhaben erteilt wird.
Gemäß Kostenabschätzung wurde das gesamte Investitionsvolumen auf rund 3,4 Millionen Euro errechnet, die Förderung über das EFRE Programm beträgt 80%. Eine Förderung in Höhe von 2,55 Millionen Euro könnte somit erlangt werden. Für die energetische Sanierung der Grundschule und den Anteil an der Heizzentrale inkl. Wärmenetz werden die Kosten auf 2,216 Millionen Euro geschätzt, der Eigenanteil des Grundschulverbands daran ist auf 554.075 Euro geschätzt. Weiter könnten im Zuge der energetischen Sanierung auch die Räume im Altbau ertüchtigt werden, hierfür werden die Kosten grob auf 288.000 Euro errechnet. Die Gesamtkosten für den Grundschulverband würden sich geschätzt somit auf 842.075 Euro belaufen. Alle Summen sind brutto und inkl. der Ingenieurehonorare.
Für die energetische Sanierung des Rathauses und den Anteil an der Heizzentrale inkl. Wärmenetz werden die Kosten auf 1,183 Millionen Euro geschätzt, der Eigenanteil der Gemeinde daran ist auf 295.850 Euro geschätzt.
Durch eine energetische Sanierung könnten laut Berechnungen rund 60% des Energiebedarfs (Wärme & Strom) eingespart werden.
Der derzeitige Endenergiebedarf bei der Grundschule könnte von 244280 kWh/Jahr auf ca. 99130 kWh/Jahr reduziert werden, bei gleichem Nutzerverhalten und gleichen Klimabedingungen.
Der derzeitige Endenergiebedarf im Rathaus Kirchheim könnte von 96684 kWh/Jahr auf ca. 60671 kWh/Jahr reduziert werden, bei gleichem Nutzerverhalten und gleichen Klimabedingungen.
Für die Finanzierung der Kostenanteile für den Grundschulverband wurden Seitens der Verwaltung die Kosten für ein Annuitätendarlehen gerechnet. Bei einer Kreditsumme von 842.000 Euro, einer Laufzeit von 20 Jahren mit einem Zinssatz von 4% beliefen sich die jährlichen Kosten des Darlehens auf rund 62.000 Euro für den Grundschulverband. Gemäß der aktuellen Verteilung des Grundschulverbands müssten davon die Gemeinde Geroldshausen (58 Kinder = 29,15%) = 18.073 Euro, Gemeinde Kirchheim (61 Kinder = 30,65%) = 19.013 Euro, und die Gemeinde Kleinrinderfeld (80 Kinder = 40,20 %) = 24.914 Euro leisten.
Man geht davon aus, dass von den Gesamtkosten für die Maßnahme rund 60% durch den Grundschulverband und rund 40% durch die Gemeinde Kirchheim zu tragen wären.
Seitens des Ministeriums wurde darauf hingewiesen, dass für das Projekt auch teilweise Mittel aus dem Bayerischen Finanzausgleichsgesetz (FAG) wie auch aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erlangt werden könnten. Solche Zuschüsse werden dem EFRE Programm gegengerechnet, eine Erhöhung des Fördersatzes über 80% ist nicht möglich. Laut der Regierung von Unterfranken ist im EFRE Programm der Anteil der nicht förderfähigen Kosten gegenüber anderen Programmen gering.
Eine Förderung für die Errichtung einer Energiegemeinschaft über das Programm kann nur erlangt werden, wenn auch Maßnahmen zur energetischen Sanierung an Gebäuden mit umgesetzt werden. Die bei der Projektskizze überlegte Einbindung der kirchlichen Gebäude (Pfarrhaus, beide Kirchen sowie des Kindergartens St. Michael) in die Energiegemeinschaft wurde zwischenzeitlich verworfen.
Das Rathaus und die Grundschule werden von einer Ölheizung mit Wärme versorgt. Die Anlage ist 22 Jahre alt und verbraucht zusammen mit dem in diesem Jahr erneuerten Blockheizkraftwerk (BHKW) rund 18.000 Liter Heizöl im Jahr. Die jährlichen Energiekosten und das aus der Sanierung resultierende Einsparpotential waren dem Sachvortrag beigefügt. Ein reiner Austausch der derzeitigen Heizung als Ersatz durch einen Ölbrenner wird mit rund 80.000 Euro veranschlagt. Die Fenster in den Gebäuden sind knapp 30 Jahre alt, zweifach verglast, eine Dämmung der Gebäudehülle ist nicht vorhanden. Im Zuge der energetischen Sanierung würden die Fenster getauscht, die Gebäudehülle gedämmt (je nach Bauteil innen oder außen) und das Dach samt Dämmung erneuert werden. Der Einbau einer PV Anlage ist in den Kosten nicht beinhaltet, da diese nicht förderfähig ist. Für die Errichtung einer 30 kWp Anlage inkl. Speicher muss aktuell mit Kosten von rund 65.000 Euro gerechnet werden.
Der technische Teil der Machbarkeitsstudie wurde vom Büro „Burmester & Partner“ (Würzburg) erarbeitet, der für die energetische Sanierung der Gebäude vom Architekturbüro „S-hoch2 Schubert & Schubert“ (Estenfeld).
In einem nächsten Schritt wäre bis nach der Sommerpause der Projektvorschlag zu konkretisieren und bei der Regierung von Unterfranken ein vollständiger Zuwendungsantrag einzureichen. Bis dahin sollten von den drei Gemeinderäten der Mitgliedsgemeinden entsprechende Beschlüsse bis Mitte September vorliegen.
Im Fall einer Zustimmung aller Gremien müsste dann im Rahmen eines sog. „VgV“ Verfahrens eine Ausschreibung der Maßnahme zur Findung von Planungsbüros durchgeführt werden. Ein solches Verfahren dauert ca. 6 Monate und kostet rund 20.000 Euro. Nach Ende des Verfahrens könnte dann mit einem Architektur- und einem Fachplanungsbüro die weitere Bearbeitung des Projekts erfolgen. Es ist nach derzeitigem Stand davon auszugehen, dass das VgV Verfahren bis Mitte 2024 abgeschlossen sein könnte, sich dann eine einjährige Planungsphase anschließt, so dass Mitte 2025 frühestens mit der Bauausführung zu rechnen ist. Die Bauzeit wird mit einem bis eineinhalb Jahren gerechnet. Mit größeren Ausgabeposten für das Vorhaben ist für die Verbandsgemeinden ab 2025 zu rechnen.
1. Bürgermeister Jungbauer gab in der Sitzung einen entsprechenden Sachvortrag hierzu und informierte kurz über die Diskussion in der interkommunalen Sitzung. Aus seiner Sicht bietet die in Aussicht gestellte Förderung eine sehr gute Möglichkeit die notwendige energetische Sanierung der Gebäudlichkeiten wie auch die Errichtung eines Nahwärmenetzes zu realisieren. Die Gemeinde Geroldshausen hat aufgrund der schwierigen Haushaltslage Bedenken, dem Vorhaben zuzustimmen.
Vom Gemeinderat war darüber zu befinden, ob der Förderantrag für die Umsetzung des Projekts gestellt werden soll und die Umsetzung der vorgestellten Maßnahmen an den Gebäuden der Grundschule wie auch dem Rathaus erfolgen sollen.
Ein Gemeinderat kann die Bedenken der Gemeinde Geroldshausen verstehen, hielte es aber im Hinblick auf das neue Baugebiet für wichtig, das Vorhaben weiterzuführen.
Auf Nachfrage eines Mitglieds, welche Kosten auf die Gemeinde Kirchheim zukommen erklärte 1. Bürgermeister Jungbauer, wie im Sachvortrag vorgestellt betragen die Kosten ca. 295.000 Euro.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis und stimmt dem Projekt zur energetischen Sanierung der Grundschule Kirchheim und des Rathauses, sowie die Errichtung eines Nahwärmenetzes über das Förderprogramm des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zu.
Abstimmungsergebnis: Ja: 15 Nein: 0
Schwimmbad
Der Bauantrag wurde zwischenzeitlich eingereicht, die Förderunterlagen sind laut Auskunft von Frau Leibiger vom Ingenieurbüro derzeit in Bearbeitung. Am 19.07.2023 findet diesbezüglich ein Gespräch mit dem Bürgermeister, 2. Bürgermeister sowie den Planern Herrn Richter und Herrn Rausenberger statt.
Sanierung Kindergarten Gaubüttelbrunn
Die Vergabe Gewerk 07 Schreinerarbeiten_Innentüren erfolgte an den Bergschreiner mit 39.600 Euro, nächster Anbieter war die Schreinerei Breunig mit 45.400 Euro und die Firma Weber mit 50.400 Euro. Für das Gewerk Heizung/Sanitär liegt aktuell ein Angebot vor. Der Rückbau ist soweit abgeschlossen. Für den Interims-Kindergarten sind Angebote für den Rückbau einzuholen.
Frau Reinhard hat als Leitung zum 1. Oktober 2023 gekündigt. Eine Nachfolge konnte gewonnen werden, die die Leitung übergangslos weiterführen kann.
Erweiterung Kindergarten Kirchheim
1. Bürgermeister Jungbauer informierte über das Treffen mit dem Planungsteam am heutigen Tag. Der Förderantrag soll bis Ende Juli eingereicht werden, die Ausschreibung Massivbau erfolgt über den August. Die Submission ist im September geplant und anschließend dann die Vergabe entweder in der September- oder Oktober-Sitzung des Gemeinderats. Parallel dazu können die Module ausgeschrieben werden, wenn bis dahin der Förderbescheid vorliegt. Die Abmarkung des Grundstücks wurde zwischenzeitlich vorgenommen.
Ferienbetreuung Hüttendorf
Die Aufrufe haben Wirkung gezeigt. Knapp 100 Kinder sind in der ersten Woche angemeldet und rund 70 Kinder in der zweiten Woche. Schade ist, dass überraschenderweise 16 Kinder aus Geroldshausen zum Ferienprogramm nach Giebelstadt gehen.
Anlauf Buslinie 490
Das Angebot wurde bisher nur von wenigen Fahrgästen angenommen. Es sollte deshalb weiterhin Werbung gemacht werden.
Spielplatz Am Schoppen
Die Schlussrechnung mit 77.700 Euro wurde gestellt. Die Mehrkosten kamen im Bereich Bepflanzung und Regiearbeiten Bodenaustausch zustande. Der Bauhof gießt fleißig, um den Rasen grün zu bekommen.
Aktuelle Einwohnerzahlen Stand 31.12.2022
Laut Statistischen Landesamt waren es Stand 31.12.2022 in Kirchheim 2296 Einwohner, Stand 31.03.2021 waren es 2234 Einwohner.
Lüftungsgeräte Grundschule
Die Endabrechnung sowie die Verbescheidung der Fördermittel sind erfolgt, womit eine Punktlandung erreicht wurde.
Die Förderung ist ausgeschöpft. Günstiger war es bei der Grundschule. Die Eigenmittel der Grundschule beliefen sich auf 80.000 Euro und der Mittagsbetreuung auf 30.000 Euro.
Ausbau Funkanlage Vodafone Gaubüttelbrunn
Der Verwaltung wurde mitgeteilt, dass der Funkmast in der Fleckleinstraße in Gaubüttelbrunn mit einem weiteren 2G/4G/5G Funkmodul erweitert wird.
Kommunale Wärmeplanung
Derzeit existiert lediglich ein Referentenentwurf zum Wärmeplanungsgesetz (WPG), für den die Länder- und Verbändebeteiligung durchgeführt wurde. Dieser ist durch den Koalitionskompromiss zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) teilweise überholt. Die Kabinettsbehandlung soll Mitte August, die parlamentarische Beratung in der „zweiten Jahreshälfte“ erfolgen. Das WPG soll zeitgleich mit dem GEG zum 01.01.2024 in Kraft treten.
Unter Berücksichtigung des Entschließungsantrags der Regierungsfraktionen zum Gebäudeenergiegesetz ist der Stand der gesetzgeberischen Bestrebungen zur Wärmeplanung wie folgt:
1. Die Wärmeplanung soll verpflichtend flächendeckend eingeführt werden, d. h. auch in Gebieten/Gemeinden unter 10.000 Einwohnern. Für solch kleine Gebiete soll ein vereinfachtes Verfahren mit reduzierten Anforderungen und Kooperationsmodellen vorgesehen werden. Die Wärmepläne sollen deutschlandweit spätestens bis zum 30.06.2028 erstellt werden. Hinsichtlich der Fristen für die Erstellung der Pläne ist eine Staffelung nach Gebietsgröße vorgesehen: Für Gemeindegebiete mit >100.000 Einwohnern sollen die Wärmepläne bis zum 30.06.2026, für die Gemeindegebiete mit <100.000 Einwohnern bis zum 30.06.2028 erstellt werden. Bis dahin besteht eine „Übergangsphase“, in der die 65 % erneuerbare-Energien-Vorgabe nach dem GEG für neue Heizanlagen nur in Neubaugebieten gilt.
2. Wärmepläne, die auf landesgesetzlicher Grundlage erstellt worden sind oder aktuell in angemessener Frist erstellt werden, können grundsätzlich zur Erfüllung der Verpflichtung ausreichen. Die Gemeinden müssen dafür ihre Wärmepläne bestätigen oder aufgrund des Wärmeplanungsgesetzes ergänzen. Die kommunale Wärmeplanung wird derzeit insbesondere durch die Kommunalrichtlinie des Bundes gefördert. Der Zuschuss beträgt 60 % der förderfähigen Gesamtausgaben. Bei Antragsstellung bis 31.12.2023 gilt eine erhöhte Förderquote von 90 %.
3. Das Bundesgesetz wird keine Zuständigkeiten festlegen. Die Länder bestimmen insbesondere, wer „planungsverantwortliche Stelle“ wird, wer den Wärmeplan beschließt, ggf. auch wer den Wärmeplan genehmigt und wer zuständige Stelle für die Ausweisung von Wärmenetz- und Wasserstoffausbaugebieten wird. Aufgrund des verfassungsrechtlichen Konnexitätsprinzips in Art. 83 Abs. 3 BV würde eine Aufgabenübertragung auf die Kommunen durch den Freistaat einen finanziellen Ausgleich erfordern.
4. Die Wärmeplanung ist eine prozessorientierte strategische Planung ohne rechtliche Außenwirkung, bei der mit breiter Beteiligung auf der Grundlage einer Datenerhebung, Bestandsanalyse und Potenzialanalyse ein Zielbild der zukünftigen klimaneutralen Wärmeversorgung und für die Ausweisung von Wärmeversorgungsgebieten erfolgt. Die planungsverantwortliche Stelle kann zur Erfüllung ihrer Pflichten Dritte beauftragen.
5. Erst durch eine zusätzliche Entscheidung der „zuständigen Stelle“, bei der die Wärmepläne zu berücksichtigen sind, werden Teilgebiete mit Außenwirkung als Wärmenetzgebiet oder Wasserstoffnetzgebiet ausgewiesen. Erst daraus können sich Ausnahmen von der zukünftigen 65 % erneuerbare-Energien-Vorgabe nach dem GEG für neue Heizanlagen bzw. von der stufenweisen erneuerbaren-Energien-Pflicht für in der Übergangsphase (siehe Ziffer 1) errichtete Heizanlagen ergeben.